"Bunte" gewinnt im Rechtsstreit gegen Prinzessin Caroline

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25.01.2012545 Mal gelesen
Der Burda-Verlag und sein Blatt "Bunte" dürfen Prinzessin Caroline von Hannover in einem Reisebericht erwähnen. Ihr Persönlichkeitsrecht sei durch die namentliche Nennung nicht verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 08.12.2011 (Az: 1 BvR 927/08), dass von Berliner Gerichten verhängte Verbot, über Ski-Urlaube von Prinzessin Caroline von Hannover im österreichischen Zürs zu berichten, aufgehoben.  

In dem vorliegenden Fall hatte die Zeitschrift Bunte 2007 über die Skiregion Arlberg und über die große Zahl Prominenter berichtet, die dort rgelmäßig ihren Urlaub erbringen. Zu Prinzessin Caroline stand in dem Bericht zu lesen, sie fahre "jedes Jahr in Zürs Ski - meist mit Familie", gebe sich unauffällig und trage deshalb ihre Skier selbst. Weiter hieß es zum Mittagsbüffet auf der Terrasse eines bestimmten Hotels, dass dort die "unauffällig auftretende Caroline im Skianzug" anzutreffen sei.

Nach Ansicht des ersten Senats, hatten die Vorinstanzen in ihren Urteilen demnach die Bedeutung der Meinungsfreiheit verkannt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht biete im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Es schütze nicht schon davor, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern bietet nur in spezifischen Hinsichten Schutz. Dabei komme es nach Ansicht der Richter vor allem auf den Inhalt der Berichterstattung an, urteilte die Kammer.