Bundesverfassungsgericht stärkt künstlerische Freiheit

Bundesverfassungsgericht stärkt künstlerische Freiheit
31.05.2016336 Mal gelesen
Geht es wirklich nur um zwei Sekunden Musikklau oder ist die künstlerische Freiheit in Gefahr? Das Deutsche Verfassungsgericht hat in einem aktuellen Streit "Urheberschutz gegen das Recht auf künstlerische Freiheit" eine denkwürdige Entscheidung gefällt:

Das höchste deutsche Gericht gab im Musiker-Streit zwischen dem Rapper Moses Pelham und "Kraftwerk" das Verfahren an den Bundesgerichtshof zurück und kippte damit dessen Entscheidung zugunsten der Düsseldorfer Kultband.

Pelham hatte eine zwei Sekunden währende Sequenz aus Kraftwerktönen als Endlosschleife unter einen Song der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Während die Vorinstanzen und auch der BGH sich auf der Seite des kompromisslosen Urheberschutzes platzierten, brachten die Verfassungsrichter grundsätzlich neue Töne ins Spiel und bemängelten, dass die Ansprüche der Kunstfreiheit in den bisherigen Instanzen nicht intensiv genug berücksichtigt wurden. Allerdings ist das Urteil nicht unbedingt ein Sieg für Moses Pelham, denn der BGH kann auch bei Würdigung aller Interessen der freien Kunst ein Urteil pro Urheberschutz fällen - allerdings müssen die Interessen Pelhams und des Hip Hop wohl neu bewertet werden.

Ohne dieses so genannte Sampling sei Hip Hop als Kunstform nicht mehr möglich, argumentierte Pelham, dessen Setlur-Song seit etwa 10 Jahren nicht mehr gespielt werden darf. Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby - bei AJT Neuss für das Thema "Urheberschutz" zuständig: "Solche Verfahren ziehen sich, aber schützenswerte Interessen sollten immer verfolgt werden -  im vorliegenden Fall geht es um ein Urteil von höchster rechtsprägender Bedeutung, denn Sampling wird hier in absehbarer Zeit entweder endgültig als Diebstahl gebrandmarkt oder als wahre Kunstform gewürdigt!"

Der Karlsruher Richterspruch stellt klar, dass durch Sampling dem Rechteeigentümer kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, und das ohne Sampling die weit verbreitete Kunstform des Hip Hop quasi per Gesetz verboten würde. Schulte-Bromby: "Bei einem Urteil gegen die Interessen von Kraftwerk kann es aber auch zu einer ganz allgemeinen Auflockerung des Urheberrechtes gehen, was in niemandes Interessen ist!"

Jens Schulte-Bromby ist Ansprechpartner für alle Themen rund um den Urheberschutz und das Urheberrecht.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/urheberrecht

 

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