Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Auswirkungen auf Massenabmahnungen der Kanzleien Rasch, Waldorf, kuw etc. bleiben abzuwarten

Abmahnung Filesharing
30.07.20092237 Mal gelesen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf Telefon- und Internetdaten stark eingeschränkt.

Die Karlsruher Richter ordneten an, dass die Informationen aus der umstrittenen Vorratsspeicherung nur noch beim Verdacht auf schwere Straftaten an die Behörden weitergeleitet werden dürfen. Die umstrittene Speicherfrist von sechs Monaten bleibt dagegen bis zur Entscheidung im Hauptverfahren erhalten. (Az.: 1 BvR 256/08)

Die Entscheidung missfällt einigen politischen Entscheidungsträgern. Die obersten Richter hatten zuletzt eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen aus Bund und Ländern kassiert bzw. eingeschränkt, bspw. den Lauschangriff, das Luftsicherheitsgesetz, die bundesweite Rasterfahndung, die Online-Durchsuchung und die automatische Nummernschild-Erfassung.

Der Datenschutzbeauftragte  der Bundesrepublik Peter Schaar begrüßte die Entscheidung. Sie treffe vor allem die Musikindustrie in ihrem Kampf gegen den illegalen Musiktausch im Internet. Künftig würden die Konzerne kaum noch Erfolg damit haben, über Massen von Strafanzeigen an die Daten der Computernutzer heranzukommen.
Nun sind dieStaatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, diese Entscheidung in der Praxis anzuwenden und eine weitergehende Instrumentalisierung durch die Musikindustrie bzw. deren Kanzleien auszuschalten. Richtungsweisend ist auch diese Entscheidung, wobei die eindeutige Entwicklung der Rechtsprechung wieder einmal unterstrichen wird.

RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

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