Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Fachartikel aus dem Bereich Soziales und Sozialversicherung - 09.07.2012 - 909 mal gelesen.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) tritt am 01. Januar 2013 in Kraft und enthält größere Leistungen der Pflegeversicherung für Angehörige und Pflegebedürftige, die über eine Beitragserhöhung von 0,1 % für die Pflegeversicherung bis Ende 2015 finanziert werden.
Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Mit dem PNG möchte die Bundesregierung den Herausforderungen einer stetig alternden Bevölkerung begegnen durch folgende Maßnahmen:

- Bessere Leitungen und mehr Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke
- Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
- Neue Möglichkeiten der individuellen Pflege
- Beratung und Begutachtung werden verbessert
- Bessere medizinische Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen
- Entbürokratisierung in der Pflege

In einer Broschüre des BMG erhalten Sie die Details zu den o. g. Punkten.

Das neue Gesetz hat zahlreiche Kritiker.
So zum Beispiel auch der DGB, der in seiner Stellungnahme zum PNG und bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages kritisierte, dass seit Jahren die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs verschleppt würde. Für beruflich Pflegende gäbe es keine Verbesserungen. Statt die Arbeitsplätze von Pflegefachkräften und ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu sichern gäbe es stattdessen rund 80 Millionen € zusätzlich für die niedergelassene Ärzteschaft für Hausbesuche in Heimen. Verträge mit einer Pflegekasse erhalten zukünftig auch Einrichtungen die ihrem Personal weniger als den ortsüblichen Lohn bezahlen. Stellungnahme des DGB

Dagegen spricht der derzeitige Gesundheitsminister Herr Daniel Bahr in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 von schwacher Kritik und bezeichnet das PNG als gutes und wichtiges Gesetz um Familien in Deutschland zu stützen, die die Hauptlast der Pflege in Deutschland tragen. Bundestagsrede von Daniel Bahr zum PNG vom 29.06.2012

Das PNG kann nach Erachten des Unterzeichners nur ein erster Schritt zu weiteren notwendigen gesetzlichen Schritten zur Verbesserung in der Pflege sein. Die politisch Verantwortlichen sollten sich hierbei sehr bald auf den Weg machen, damit Pflegebedürftige auch zukünftig in Würde altern können und die dazu notwendige - auch professionelle - Unterstützung erhalten.

Burkhard Goßens - Rechtsanwalt - vCard

Broschüren des BMG:
1. Broschüre vom zum PNG (pdf)
2. Ratgeber Pflege (pdf)
3. Pflegen zu Hause (pdf)
4. Wenn das Gedächtnis nachlässt (pdf)

Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese wird nur bei individueller Beratung übernommen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Burkhard Goßens, Ahornallee 10, 14050 Berlin.

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