Bundesrat will dem Widerrufsjoker noch mehr Zeit lassen

Bundesrat will dem Widerrufsjoker noch mehr Zeit lassen
01.03.2016225 Mal gelesen
Die Länderkammer hat sich in der Februar-Sitzung mit dem Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie befasst und dabei nicht an Kritik gespart. Besser wäre es, dem "Ewigen Widerrufsrecht" insgesamt ein Jahr und 14 Tage Zeit zu geben

Für Rechtsanwalt Jansen aus Neuss ist die Meinung des Bundesrates nachvollziehbar: Die Länderkammer hatte in ihrer Februarsitzung die vorgesehene "Schonfrist" für den Widerrufsjoker als zu kurz bezeichnet und selbst 12 Monate plus 14 Tage vorgeschlagen.

Zwar wurde das Gesetz zur so genannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht aufgehalten - allerdings hat die Länderkammer deutliche Kritik geäußert am "schnellen Aus" für den Widerrufsjoker und dies auch in einer "Entschließung" dokumentiert.

Der Bundesrat bedauert in einer begleitenden Entschließung, dass das Gesetz keine Obergrenze für die Höhe des Dispositions- und Überziehungskreditzinses vorsieht. Er hält zudem die Voraussetzungen, die eine Beratungspflicht des Kreditinstituts bei Überziehung von Konten auslösen für zu hoch und fordert deren Absenkung.

Die folgende Passage betrifft insbesondere das "Ewige Widerrufsrecht": Es sollten Kreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nach Ansicht des Bundesrates noch bis zu zwölf Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden können. Die Entschließung wird der Bundesregierung vorgelegt, bevor der Bundespräsident das neue Gesetz unterzeichnet.

Eine Entschließung des Bundesrates ist lediglich eine Empfehlung.

Jansen: "Eine Verlängerung der Frist um weitere 9 Monate wäre ein schöner Kompromiss zwischen den Verbraucherinteressen und dem Wunsch der Banken nach mehr Rechtssicherheit!"

Rechtsanwalt Markus Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - ajt-neuss.de - und Mitglied der Arbeitsgruppe "jetzt-widerrufen.de" , die sich mit kostenlosen Belehrungsprüfungen und Informationsveranstaltungen deutschlandweit für den Widerrufsjoker stark macht.

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