Bundesrat stimmt Verlängerung des § 52 a Urheberrechtsgesetzes bis Ende 2012 zu

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.07.2009667 Mal gelesen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2008 einer Verlängerung des § 52a Urheberrechtsgesetzes bis Ende 2012 zugestimmt. Es dürfen demnach weiterhin kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets eingestellt werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gab sich zufrieden und betonte, § 52a des Urheberrechtsgesetzes sei für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland wichtig, da es Schulen und Hochschulen erlaube, Unterricht, Forschung und Lehre besser und aktueller zu gestalten.

Die Regelung war zunächst bis zum Ende des Jahres 2008 befristet gewesen, da wissenschaftliche Verleger durch die Auflockerung des Urheberrechtsgesetzes für Schulen und Universitäten unzumutbare Beeinträchtigungen ihres Kerngeschäfts befürchtet hatten.

Im Hinblick auf die Bildungsmisere, die nicht zuletzt auf die Einsparnisse auf dem Bildungssektor zurückzuführen ist, ein wohlwollender Schachzug der Regierung.


Datum: 04.12.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
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