Bundesnetzagentur: Höhere Bußgelder bei unerlaubter Telefonwerbung

Wettbewerbs- und Markenrecht
18.10.2013271 Mal gelesen
Eigentlich ist Telefonwerbung bei Verbrauchern ohne deren vorherige Zustimmung unzulässig. Doch nicht alle Unternehmen halten sich daran. Durch die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun aber höhere Bußgelder möglich.

Durch die Gesetzesänderung, die am 09.10.2013 in Kraft getreten ist, kann die Bundesnetzagentur nun besser gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen und Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen, so die Meldung der Bundesnetzagentur. Bislang konnte nur ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt werden.

Angemessene Geldbuße

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte dazu: "Ich freue mich, dass der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbetreibenden droht damit eine angemessene Geldbuße."

Bislang seien die festgestellten Verstöße auf die Verwendung von nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen zurückzuführen gewesen, die angeblich über Gewinnspielteilnahmen im Internet abgegeben wurden, so die Meldung weiter. Diese Einwilligungen seien häufig zusammen mit Adressdaten bei Datenhändlern gekauft worden.

Auch Ahndung bei automatischen Anrufmaschinen

Die Bundesnetzagentur hat bislang bei solchen Fällen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen getroffen und die Abschaltung der von den Werbetreibenden genutzten Rufnummer angeordnet und sog. Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen, erweitere nun die bisherigen Befugnisse, so die Meldung weiter. Zudem kann die Bundesnetzagentur ab sofort auch Telefonwerbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Erst im vergangenen Monat wurde der Axel Springer Verlag wegen unerlaubter Telefonwerbung vom Landgericht Berlin zu einer Zahlung von 100.000 Euro Strafe verurteilt.

Bei unerlaubter Telefonwerbung können sich Verbraucher direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Dort finden Sie auch Beschwerdeformulare

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