Durch die Gesetzesänderung, die am 09.10.2013 in Kraft getreten ist, kann die Bundesnetzagentur nun besser gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen und Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen, so die Meldung der Bundesnetzagentur. Bislang konnte nur ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt werden.
Angemessene Geldbuße
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte dazu: "Ich freue mich, dass der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbetreibenden droht damit eine angemessene Geldbuße."
Bislang seien die festgestellten Verstöße auf die Verwendung von nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen zurückzuführen gewesen, die angeblich über Gewinnspielteilnahmen im Internet abgegeben wurden, so die Meldung weiter. Diese Einwilligungen seien häufig zusammen mit Adressdaten bei Datenhändlern gekauft worden.
Auch Ahndung bei automatischen Anrufmaschinen
Die Bundesnetzagentur hat bislang bei solchen Fällen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen getroffen und die Abschaltung der von den Werbetreibenden genutzten Rufnummer angeordnet und sog. Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen, erweitere nun die bisherigen Befugnisse, so die Meldung weiter. Zudem kann die Bundesnetzagentur ab sofort auch Telefonwerbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Bei unerlaubter Telefonwerbung können sich Verbraucher direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Dort finden Sie auch Beschwerdeformulare
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