Bundesgerichtshof veröffentlicht Urteilsgründe der Filesharing-Entscheidungen vom 12.05.2016

Bundesgerichtshof veröffentlicht Urteilsgründe der Filesharing-Entscheidungen vom 12.05.2016
23.10.2016205 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Gründe der am 12.05.2016 verhandelten Verfahren veröffentlicht, darunter die Begründung der Leitsatzentscheidung Tannöd (Az. I ZR 1/15), einem von der Kanzlei WALDORF FROMMER geführten Verfahren.

Bundesgerichtshof vom 12.05.2016, Az. I ZR 1/15

Bundesgerichtshof vom 12.05.2016, Az. I ZR 272/14

In dieser Entscheidung hat der Senat mehrere viel diskutierte rechtliche Fragestellungen zugunsten der Rechteinhaber beantwortet.

Bei Rechtsverletzungen im Internet, so der Bundesgerichtshof, bemisst sich der Streitwert für den Unterlassungsanspruch nach den Umständen des Einzelfalls und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seiner Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Rechtsinhaber bestimmt. Anhaltspunkte hierfür sind der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts sowie die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung.

Bei Rechtsverletzungen in Tauschbörsen ist regelmäßig ein schwerwiegender Eingriff in die urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechte anzunehmen, da die Nutzung von Tauschbörsen die kommerzielle Auswertung des Werks insgesamt in Frage stellt, so der erste Zivilsenat

Pauschale Berechnungsweisen, wie z.B. die Verdoppelung des Lizenzschadens, würden diesen Umständen nicht ausreichend Rechnung tragen. Der Senat stellt weiter fest, dass bei einem durchschnittlichen Werk ein Gegenstandswert von "nicht unter 10.000" Euro anzunehmen sei.  Endgültig klargestellt wurde auch, dass die Veröffentlichung eines Werkes in einer Tauschbörse keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97 a Abs. 2 a.F. UrhG darstellt, womit die noch von einigen wenigen Gerichten vertretene Auffassung nunmehr ebenfalls keinen Bestand haben dürfte.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs reiht sich damit in die Linie der Entscheidungen Tauschbörse I-III ein.


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