Über die Infos, die am Tag der Entscheidung von Jameda II bekannt geworden waren, finden Sie hier mehr.
Besserer Schutz gegen Fake-Bewertungen
Jetzt ist das Urteil im Volltext veröffentlicht. Daraus ergibt sich: Wer gegen Fake-Bewertungen vorgehen will, sei es ein großes Unternehmen oder zum Beispiel ein einzelner Arzt in einer Praxis, hat jetzt deutlich bessere Chancen. Denn das Urteil konkretisiert die Prüfungspflichten von Portalbetreibern. In dem konkreten Fall ging es um die Pflichten des Ärztebewertungsportals Jameda.
Mehr über die nun bekannten Entscheidungsgründe des Urteils vom 01.03.2016, VI ZR 34/15, erfahren Sie hier.
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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