Brest-Tauros GmbH - Rückfrage zum Sachstand der Abwicklung ohne Antwort

Brest-Tauros GmbH - Rückfrage zum Sachstand der Abwicklung ohne Antwort
24.08.2016183 Mal gelesen
Die Brest-Tauros GmbH enthielt für ihr Produkt Ronda II eine Rückabwicklungsverfügung der BaFin. Eine Anfrage der Kanzlei AdvoAdvice, die wie Rückabwicklung nun von statten gehe und ob die Ansprüche der Anleger gesichert sind, blieb ohne Antwort.

Die Brest-Tauros GmbH aus Leipzig hatte erst kürzlich von der BaFin eine Rückabwicklungsverfügung wegen der Kapitalanlage vom Typ Rondo II erhalten. Hierzu hatten wir bereits berichtet.

Nunmehr fragen sich betroffene Anleger und deren Rechtsanwälte, wie die Verfügung der BaFin konkret umgesetzt werden soll und welche Folgen diese für die betroffenen Anleger, aber auch für die weiteren Anleger der Gesellschaft hat, die in andere Produkte der Gesellschaft angelegt haben.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat daher über Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann eine Anfrage an die Brest-Tauros GmbH gestellt und diese zur Stellungnahme zu den folgenden Fragen aufgefordert:


  1. Wie ist der Stand der Abwicklungen? Wann wird diese abgeschlossen sein?
  2. Sind die Einlagen der Anleger sämtlichst grundbuchlich gesichert?
  3. Besteht durch die Rückabwicklung ein Ausfallrisiko für die Anleger?
  4. Hat die Abwicklungsverfügung auch Auswirkungen auf andere Kapitalanlagen aus Ihrem Hause?

Eine Rückmeldung, die bis zum 09.08.2016 um 12.00 Uhr erbeten wurde, erfolgte bisher nicht.

Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht merkt hierzu an: "Es überrascht nicht, dass hier bisher keine Rückmeldung erfolgt ist. Die Gesellschaft muss jetzt die Vorgaben der BaFin umsetzen und die Kapitalanlage rückabwickeln. Dies geschieht durch Rückführung des eingesammelten Kapitals an die Anleger. Hierzu muss die Gesellschaft wahrscheinlich investiertes Kapital irgendwie flüssig machen. Ob das zeitnah möglich sein wird, ist in der Regel die entscheidende Frage. Klappt es mit der Rückzahlung nicht, kann der betroffenen Gesellschaft der Weg in die Insolvenz drohen. Entscheiden ist daher auch noch die Frage, ob hier tatsächlich die Besicherung der Anlagen in der im Internet angegebenen Form mit einer Grundschuldbestellung erfolgt ist. Nur in diesem Fall können die Anleger zunächst einmal aufatmen, auch wenn dann immer noch fraglich bleibt, was die Grundschuld im Falle einer Verwertung der Sicherheit(en) überhaupt konkret wert ist."

"Wir raten den betroffenen Anlegern, hier die Rückabwicklung mit der Gesellschaft nicht ohne anwaltliche Hilfe durchzuführen. Grade, wenn es um Grundschulden, deren Bestellung, Verwertung und Löschung geht, sollte ein juristischer Laie lieber einen erfahrenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen", ergänzt Rechtsanwalt Klevenhagen, Experte für Immobilien- und Finanzierungfragen sowie gleichzeitig Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat eine Anlegergemeinschaft gegründet, mit dem Ziel, die Interessen der Betroffenen zu bündeln, die vorhandenen Sicherheiten und deren Wert zu prüfen sowie die weiteren Haftungsträger wie Geschäftsführer, Berater und ggf. auch weitere Hintermänner mit in die Haftung zu nehmen.

Formulare können Sie gerne unter info@advoadvice.de und auch telefonisch unter 030 - 921 000 40 anfordern.