BREST-TAUROS GmbH nach Abwicklungsverfügung der BaFin folgt der Insolvenzantrag

BREST-TAUROS GmbH nach Abwicklungsverfügung der BaFin folgt der Insolvenzantrag
22.09.2016400 Mal gelesen
Der BREST-TAUROS GmbH aus Leipzig wurde mit Bescheid vom 24.05.2016 aufgegeben, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit Darlehensverträgen vom Typ Ronda II – Darlehen mit Grundschuldbesicherung – sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die zahlreichen Anleger der BREST-TAUROS GmbH mit Sitz in Dittrichring 6, 04109 Leipzig müssen nun die nächste Hiobsbotschaft verkraften: Die BREST-TAUROS GmbH hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nach der Abwicklungsverfügung der BaFin war der jetzt erfolgte Schritt leider schon zu befürchten.

Aktuelle Hiobsbotschaft für die verunsicherten Anleger: Brest-Tauros stellt Antrag auf Insolvenzverfahren

Am 09. September 2016 wurde die entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 1742/16 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr aus 04317 Leipzig bestellt.

Die letzte Eintragung im Handelsregister erfolgte am 04.02.2016, wonach die BREST- TAUROS Immobilien GmbH eine neue Firma, also einen neuen Namen, erhielt und sich nunmehr schlicht BREST-TAUROS GmbH nennt. Die Homepage www.brest-tauros.com ist bereits nicht mehr aufrufbar.

Bedeutung Insolvenzantrag - Unterschied zur Insolvenzeröffnung

Noch ist das Insolvenzverfahren aber nicht eröffnet. Mit dem Insolvenzantrag wird zunächst behauptet, dass die gesetzlichen Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Ob ein solcher Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt, ist dann vom Gericht bzw. von dem durch das Gericht eingesetzten unabhängigen Gutachter zu überprüfen. Dazu wird zunächst ein sog. Insolvenzgutachten erstellt.


Insolvenzverwalter - Insolvenzgutachten - Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat die Möglichkeit, neben einem Gutachtenauftrag auch Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Insolvenzmasse anzuordnen. Dies ist für die BREST-TAUROS GmbH durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters geschehen. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat im Grunde dafür zu sorgen, dass das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird. Außerdem hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

Nach Ansicht des Berliner Rechtsanwaltes und Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ist betroffenen Anlegern zu raten, sich nicht mit einer Quote aus der möglichen Insolvenzmasse zufrieden zu geben, sondern diejenigen haftbar zu machen, welche für den entstandenen Schaden verantwortlich sind.

Die BREST- TAUROS GmbH, vormals BREST-TAUROS Immobilien GmbH, bietet den Anlegern insofern einen Vorteil, als dass gleich zwei Geschäftsführer als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Diese könnten auf Grundlage des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 32 Kreditwesengesetz (KWG) unabhängig von einer etwaigen Insolvenz der BREST-TAUROS GmbH persönlich und unbeschränkt auf Schadensersatz haften.

Anleger können Ansprüche auf Haftung und Schadensersatz geltend machen

Neben den Geschäftsführen können oftmals auch Vermittlungsgesellschaften bzw. Berater oder ein etwaig eingesetzter Treuhänder zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Anlagemodell Typ Ronda II der BREST- TAURUS GmbH wird zu prüfen sein, ob auch eine Haftung des Notars in Betracht kommt, denn schließlich sollten die Darlehen mit einer Grundschuld besichert sein. Ob dies jedoch für jeden Anleger erfolgte, wird aufgeklärt werden müssen. Hierzu ist nun auch die Hilfe des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben, da diese internen Geschäftsunterlagen einsehen und Ansprüche gegen Dritte bewerten und rechtlich einordnen muss.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, die über umfassende Erfahrung in Fragen des Kreditwesengesetzes und bei Verstößen gegen des Verbot des Betreibens von Einlagengeschäften ohne entsprechende Erlaubnis verfügt, hat bereits eine Anlegergemeinschaft gegründet. Die Anlegergemeinschaft ist gegründet mit dem Ziel, die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln, die vorhandenen Sicherheiten sowie deren Wert zu prüfen und die weiteren Haftungsträger wie Geschäftsführer, Berater und ggf. auch weitere Hintermänner mit in die Haftung zu nehmen.