Brest-Tauros GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet, Akteneinsicht wird beantragt

Brest-Tauros GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet, Akteneinsicht wird beantragt
06.12.2016168 Mal gelesen
Bereits am 09. September 2016 wurde bekannt gegeben, dass die Brest-Tauros GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Nunmehr wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft am 25.10.2016 um 12.30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet (Aktenzeichen des Insolvenzgerichts – 404 IN 1743/16). Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Prager Straße 34, 04317 Leipzig, wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter im Verfahren bestellt.

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB haben eine Anlegergemeinschaft für die Geschädigten der Brest-Tauros GmbH, Dittrichring 6, 04109 Leipzig gegründet. Nachdem sich bereits zahlreiche Anleger gemeldet haben, wird nun der nächste Schritt eingeleitet.

Insolvenzforderungen bis 12.12.2016 anmelden!

Im Folgenden sind die geschädigten Darlehensgeber nun aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen bis zum 12.12.2016 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Hierbei können Betroffene die Hilfe einer etablierten und spezialisierten Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen.

Die Verbraucherschutzkanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wird für die durch sie vertretenen Mandanten die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und beabsichtigt, Akteneinsicht beim Insolvenzgericht zu beantragen.

Warum Akteneinsicht beantragen? Für wen ist das wichtig?

Die Akteneinsicht kann für die Gläubiger wichtig sein, um herauszufinden, ob sie im Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung ihrer Ansprüche rechnen können.

In der Regel wird Akteneinsicht gewährt, wenn das Insolvenzverfahren, wie hier bereits geschehen, eröffnet ist oder wenn es mangels Masse zurückgewiesen wird. Im eröffneten Verfahren steht nämlich allen am Verfahren beteiligten Gläubigern gem. §4 InsO (Insolvenzordnung) in Verbindung mit § 299 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung) ein Recht auf Akteneinsicht zu.

Wenn die Akteneinsicht durch das Insolvenzgericht gewährt wird, besteht Zugriff auf das sich in der Insolvenzakte befindende Insolvenzgutachten. Ein solches liefert meist wichtige Erkenntnisse in Bezug auf das weitere juristische Vorgehen.

Insolvenzgutachten gibt Auskunft über Vermögenswerte, Insolvenzmasse, Forderungen

Das Insolvenzgutachten fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, die der vorläufige Insolvenzverwalter bei seiner Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, erlangt hat. Dies meint zum einen Ermittlungen dazu, welche Vermögenswerte der Insolvenzverwalter für die Insolvenzmasse verwerten kann und welche Forderungen der Gläubiger bestehen sowie Ausführungen darüber, ob dem verantwortlichen handelnden Geschäftsführer bzw. im Falle der Brest-Tauros GmbH den beiden verantwortlich handelnden Geschäftsführern, Vorwürfe gemacht werden können, welche Schadensersatzforderungen der geschädigten Darlehensgeber begründen. Ein Insolvenzgutachten ist somit aufschlussreich für das weitere juristische Vorgehen, um den Schaden für die Darlehensgeber möglichst gering zu halten.

Aus einem Insolvenzgutachten sollte sich in der Regel darüber hinaus ergeben, ob die Notwendigkeit bestand, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Dies ist der Fall, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Prüfung und der Erstellung des Insolvenzgutachtens zu der Erkenntnis gelangt, dass Überschuldung bereits längere Zeit vor Stellung des Insolvenzantrags vorlag. Sollte dies der Fall sein, müssten sich die beiden verantwortlich handelnden Geschäftsführer gegebenenfalls auch im Rahmen einen Strafverfahrens wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht verantworten.

Was bedeutet die Akteneinsicht nun für die geschädigten Anleger?

Durch die Vornahme der Akteneinsicht sollen wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Ansprüche der geschädigten Darlehensgeber der Brest-Tauros GmbH weiter verfolgt werden können. Es soll sich ein Überblick über die Forderungsanmeldungen und die bisherigen Bemühungen des Insolvenzverwalters verschafft werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass dies eine erfolgreiche Maßnahme darstellt, für die Geschädigten die Verantwortlichen ausfindig zu machen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Betroffene Anleger fragen: Wie geht es weiter?

Zunächst müssen die geschädigten Darlehensgeber bis zum 12.12.2016 ihre Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat eine Anlegergemeinschaft gegründet und wird der Aufforderung des Insolvenzverwalters für die von ihr vertretenen Mandanten nachkommen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB stehen den geschädigten Darlehensgebern der Brest- Tauros GmbH für Fragen zur Verfügung und unterstützen diese gerne bei der Prüfung und der Durchsetzung der Ansprüche.

Ein Fragebogen für Anleger der Brest-Tauros steht zum Download zur Verfügung. Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB stehen gerne unter 030 921 000 40 für Fragen zur Verfügung oder per Email info@advoadvice.de.