Branchenbuchabzocke durch Branchenpro.de

Branchenbuchabzocke durch Branchenpro.de
18.11.2016211 Mal gelesen
Unternehmer die einen Anruf oder eine Rechnung von Branchenpro.de (Rocket Concept AG) erhalten, sollten aufpassen. Es handelt sich um einen neuen Anbieter im Bereich der Branchenbuch-Abzocke.

Durch aktuelle Anfragen sind wir auf die Webseite Branchenpro.de aufmerksam geworden. Diese wird von dem Unternehmen Rocket Concept AG betrieben. Dieses hat laut dem Impressum den Sitz in Zürich. Dieser Anbieter wendet eine neue Masche im Bereich der Branchenbuch-Abzocke an. Er ruft Unternehmer an und bietet ihnen einen Branchenbuch Eintrag auf der Webseite Rocket Concept AG an. Dabei wird der Inhalt des Gespräches aufgezeichnet. Während des Telefonates werden die persönlichen Daten des Angerufenen aufgenommen. Möglicherweise werden die Angerufenen durch geschickte Gesprächsführung zum Signalisieren einer Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Premiumeintrag animiert.

Branchenpro.de: Unternehmer erhält teure Rechnung

Nach einigen Tagen erhält der Unternehmer eine teure Rechnung in Höhe von 349,00 Euro. Auf dieser ist in auffälliger Weise der Schriftzug Branchen Pro angegeben. Dabei handelt es sich um ein angeblich abgeschlossenes Jahresabonnement für einen kostenpflichtigen Premiumeintrag in dem Verzeichnis Branchenpro.de.

Fazit:

Unternehmern, die eine solche Rechnung von Branchenpro.de / der Rocket Concept AG bekommen, sollten diese keinesfalls einfach zahlen. Vielmehr sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Der Trick besteht darin, dass sie angeblich in dem Telefonat die Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Eintrag erteilt haben sollen. Hierfür ist jedoch der jeweilige Anbieter darlegungs- und beweispflichtig.

Keine Zahlungsverpflichtung besteht jedenfalls dann, wenn am Telefon nur die Daten unter einem Vorwand aufgenommen worden ist. Es wird etwa behauptet, dass dies wegen einem Datenabgleich erforderlich sei. Aber auch eine konkret erteilte Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Eintrag ist normalerweise unwirksam oder zumindest anfechtbar, wenn sie unter einem Vorwand erschlichen worden ist. Dies ist etwa der Fall, wenn am Telefon eine bereits bestehende Geschäftsverbindung vorgegaukelt worden ist. Dabei wird unzutreffender Weise behauptet, dass es um die Verlängerung eines kostenpflichtigen Eintrags geht. Auf Ihren Wunsch helfen wir Ihnen gerne weiter.

Vorsicht bei überraschenden Anrufen - Branchenbuch-Abzocke droht

Als Unternehmer sollten sie bei überraschenden Anrufen oder auch Faxen vorsichtig sein und keine persönlichen Daten herausgeben. Leider gibt es inzwischen viele unseriöse Anbieter, die sich auf Branchenbuch-Abzocke spezialisiert haben.