Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen vermeintlichem Verstoß gegen ATGB abmahnen

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen vermeintlichem Verstoß gegen ATGB abmahnen
10.11.2015271 Mal gelesen
Erneut haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA übernommen.

Erneut haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA übernommen.

In der auf den 03.11.2015 datierten Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf eBay-Kleinanzeigen gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen zu haben. Im Detail lauten die vermeintlichen Verstöße:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

Wir konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten in Angelegenheiten dieser Art gegen die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und andere Bundesligavereine vertreten. Stets lautet der Vorwurf auf Verstoß gegen die ATGB. Die den jeweiligen Abmahnungen beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung unterzeichnen. Sie ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis qualifiziert werden. Häufig können die in der Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden und weiterer Schaden abgewandt werden. Daher raten wir Ihnen, im Falle einer Abmahnung unmittelbar anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Da wir bereits zahlreiche Mandanten im Bereich einer Ticket-Abmahnung vertreten haben, verfügen wir über entsprechende Kompetenzen und detaillierte Kenntnisse. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite.

In der uns jetzt vorliegenden Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € gefordert.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sie sollten diese keinesfalls ignorieren. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen ab. Ihre Abmahnung sollte vielmehr durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de