BMW-Abmahnung durch Klaka erhalten?

BMW-Abmahnung durch Klaka erhalten?
17.03.2017239 Mal gelesen
Die BMW AG verschickt durch die Anwaltskanzlei Klaka aus München zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung (Abmahnung BMW). Hierbei geht es in der Regel um die Marken „Mini“ und „M“ sowie „X5“, die sich BMW in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen! Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens! Die Erstberatung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

BMW-Abmahnung durch Klaka erhalten?

Die BMW AG verschickt durch die Anwaltskanzlei Klaka aus München zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung (Abmahnung BMW). Hierbei geht es in der Regel um die Marken "Mini" und "M" sowie "X5", die sich BMW in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen! Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens! Die Erstberatung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

1. Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

2. Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro.

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

3. Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie die Ware bei eBay oder Amazon eingestellt haben, sondern ein Dritter, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Tipp: Wenn Sie noch keine BMW-Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Achtung: Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden Sie sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Drohen noch weitere Abmahnungen? Vorbeugende Unterlassungserklärung

a) Wenn Sie bereits eine BMW-Abmahnung dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über eBay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.

In diesem Fall sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.

b) Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen, eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!

Wer ist Klaka überhaupt?

Die Kanzlei Klaka ist quasi eine der "marktführenden" Kanzleien in Deutschland und verschickt viele BMW-Abmahnungen. Die Anwälte Klaka verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der BMW AG mittels Abmahnung. Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwerts von € 150.000 bis € 600.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 5100 unterlassen, Artikel, die mit dem Zeichen "BMW" und/ oder "Mini" und/ oder "M" und/ oder "X5" und/ oder einem Bildzeichen (Logo) der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von der Firma BMW AG oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Erstberatung per E-Mail an nebenstehende Adresse oder rufen Sie uns unter der dort genannten Nummer an.

Rechtsanwalt Christian Giese