Blitzer auf A 3 bei Köln – Bußgeldbescheide rechtswidrig?

Blitzer auf A 3 bei Köln – Bußgeldbescheide rechtswidrig?
03.02.2017287 Mal gelesen
Eine mobile Radaranlage auf der A 3 im Bereich Dreieck Heumar hat vermutlich viele Autofahrer zu Unrecht geblitzt und ihnen falsche Bußgeldbescheide beschert.

Blitzanlage hinter Baustelle auf A 3

Hierbei handelt es sich um eine mobile Blitzanlage. Sie befindet sich ein Stück hinter einer Baustelle am Heumarer Dreieck seit dem Jahr 2016. Vor der Baustelle war die erlaubte Höchstgeschwindigkeit schrittweise ohne Angabe von Gründen gedrosselt worden. Ein erstes Verkehrsschild wies eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, ein zweites eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h aus.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h in Baustelle

In der Baustelle selbst war die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/ begrenzt worden. Das betreffende Verkehrsschild wies in einem Zusatzschild darauf hin, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der Baustelle erfolgte.

Keine Schild hinter der Baustelle

Laut einigen aktuellen Pressemeldungen soll sich jedoch hinter der Baustelle kein weiteres Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung befunden haben.

Tausende Bußgeldbescheide möglicherweise rechtswidrig

Aus diesem Grunde erscheint es fragwürdig, ob die Bußgeldbescheide wegen angeblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtmäßig ergangen sind. Zwar endet eine durch ein Verkehrsschild angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung normalerweise erst dann, wenn sie durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben wird. Anders sieht die Situation jedoch dann aus, wenn dieses Verkehrsschild mit dem Zusatzzeichen Baustelle versehen ist. Dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr, wenn sich aus der Örtlichkeit offensichtlich ergibt, dass der Grund für die Begrenzung nicht mehr besteht. Hiervon ist gewöhnlich auszugehen, wenn der jeweilige Autofahrer wirklich das Ende der Baustelle passiert hat. So sah das wohl auch das Amtsgericht Köln, das in dieser Sache laut bild.de bereits 40 laufende Bußgeldverfahren wegen rechtswidriger Bußgeldbescheide eingestellt hat.

Fazit:

Für die betroffenen geblitzten Autofahrer kann es daher sinnvoll sein, gegen den Bußgeldbescheid einen Einspruch einzulegen. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht. Wichtig ist, dass Sie dies nicht auf die lange Bank schieben, damit die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie können sich mit unserer Kanzlei auch gerne auch telefonisch in Verbindung setzen. Wir informieren Sie gerne über die Erfolgsaussichten eines Einspruches in Ihrem speziellen Fall. Seit Mitte Dezember 2016 gibt es übrigens diese Geschwindigkeitsbegrenzung in der betreffenden Baustelle am Dreieck Heumar nicht mehr.