Bio Blockkraft GmbH (früher Energiewert GmbH) zahlt nicht

Bio Blockkraft GmbH (früher Energiewert GmbH) zahlt nicht
15.02.2017120 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger Klage beim Landgericht Berlin ein

Berlin, 13.02.2017 - Im Glauben mit einer Kapitalanlage auch Gutes zu bewirken, haben zahlreiche Anleger der Energiewert GmbH, heute firmierend als Bio Blockkraft GmbH, ihr Erspartes anvertraut. Die Gesellschaft bot interessierten Anlegern die Möglichkeit, mittels sog. partiarischer Darlehen in den Bau von Solarenergieanlagen in Italien zu investieren.

 

Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat einen solchen Darlehensvertrag abgeschlossen. Seit das Darlehen vor knapp einem Jahr zur Rückzahlung fällig wurde, hat sich die Gesellschaft weder bei ihm gemeldet, noch irgendeine Zahlung geleistet. CLLB Rechtsanwälte haben den Widerruf des Darlehens erklärt, weil Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bestehen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Darlehen unabhängig vom Widerruf zur Rückzahlung fällig ist. Nachdem die Gesellschaft auch hierauf nicht reagiert hat, haben CLLB Rechtsanwälte nunmehr beim Landgericht Berlin Klage auf Rückzahlung des Darlehens eingereicht.

 

Betroffenen Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin die Einholung rechtlichen Rats. Juristisch zu prüfen ist, ob beispielsweise eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.

 

Anlageberater, die den Erwerb derartiger Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen den Berater in Betracht. Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug übertragen sie die Rechte aus der Kapitalanalage auf den Anlageberater. Der Anleger steht also finanziell so da, als hätte er nie den partiarischen Darlehensvertrag abgeschlossen.

 

Rechtsanwalt Cocron weist darauf hin, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt.

 

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, T: 030-288 789 60, F:030 - 288 789 620, E: Cocron@cllb.de, Web: www.cllb.de