BHW Lebensversicherung muss mit vielen Widersprüchen rechnen!

BHW Lebensversicherung muss mit vielen Widersprüchen rechnen!
24.09.2016382 Mal gelesen
Tausende Kunden der BHW Lebensversicherung können noch immer den Widerspruch ausüben und enorm viel Geld sparen!

Kunden der BHW Lebensversicherung in rechtlich vorteilhafter Position

Aufgrund von fehlerhaften, sowie auch lückenhaften Widerspruchsbelehrungen befinden sich tausende Kunden der BHW Lebensversicherung in einem rechtlichen Vorteil. In dem Jahren 1994-2007 wurden viele Lebensversicherungsverträge abgeschlossen, welche fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthalten. Aufgrund dessen beginnt die normalerweise geltende 14-tägige Widerspruchsbelehrung von 14 Tagen nicht an zu laufen. Dies hat neben dem BGH auch der EuGH auf europäischer Ebene entschieden. Kunden sämtlicher Lebensversicherungen wie der BHW Lebensversicherung können ihre Verträge demnach noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen.

Widerspruch bringt Ersparnisse

Für Verbraucher kann es sich in finanzieller Hinsicht durchaus lohnen, den Lebensversicherungsvertrag bei der BHW Lebensversicherung zu widerrufen. Viele Verträge die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, wurden nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Markenzeichen dieses Modells ist, dass dem Verbraucher wichtige Details über beispielsweise sein Widerspruchsrecht bis nach der Vertragsunterzeichnung vorenthalten wurden. Dieses System wurde 2008 nun endgültig verboten. Zudem wurden viele Lebensversicherungen an einen Fonds gebunden. Den Kunden wurde versprochen, durch risikoreiche Finanzgeschäfte hohe Rendite zu erhalten, was zur Erhöhung der Versicherungssumme führen sollte. Diese Versprechungen konnten jedoch nicht eingehalten werden, da u.a. die Zinssätze auf ein historisches Tief abgestürzt sind. Der Kredit wurde demnach für den Verbraucher immer belastender.

Das frühzeitige Loslösen aus dem teuren Versicherungsvertrag mittels einer Kündigung stellt sich für den Verbraucher als wirtschaftlich sinnlos dar. Das liegt daran, dass die von der Versicherung ausgezahlte Summe - der sog. Rückkaufswert - nicht den bereits eingezahlten Beträgen entspricht. Bei dem Widerspruch gegenüber der BHW Lebensversicherung erfolgt jedoch eine Rückabwicklung des Vertrages. Dem Kunden werden also alle bereits eingezahlten Beiträge vollständig wieder ausgezahlt. Der Widerspruch stellt eine für Verbraucher durchaus attraktive Möglichkeit dar, sich von den überteuerten Lebensversicherungsverträgen zu lösen.

BHW Lebensversicherung informiert Verbraucher nicht vollumfänglich

Die BHW Lebensversicherung benutzte tausende fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Grundsätzlich ist jeder Versicherungsgeber dazu verpflichtet, ein den Verbraucher vollständig, eindeutig und präzise über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Jedoch hat die ASPECTA Lebensversicherung den Verbraucher nicht über die Form eines etwaigen Widerspruches aufgeklärt. Insbesondere wurde der Verbraucher nicht darüber informiert, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat. Dies stellt einen Fehler dar, weswegen dem Verbraucher ein "ewiges" Widerspruchsrecht zusteht.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Mehr als die Hälfte aller Widerspruchsbelehrungen sind fehlerhaft! Doch auch wenn dieser offensichtlich zu sein scheint, ist kompetente und professionelle Rechtsberatung unumgänglich. Denn um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages erforderlich. Damit Sie wissen wo Sie stehen, bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter Fehler! Linkverweis ungültig., gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (Fehler! Linkverweis ungültig.) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!