BHW Lebensversicherung AG von Widersprüchen betroffen

BHW Lebensversicherung AG von Widersprüchen betroffen
06.12.2016341 Mal gelesen
Vielen Kunden der BHW Lebensversicherung AG steht ein ewiges Widerspruchsrecht zu. Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden zeigt Ihnen auf, wie Sie dieses sinnvoll und effektiv nutzen!

BHW Lebensversicherung AG muss mit vielen Widersprüchen rechnen

Vielen Verbrauchern, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 bei der Provinzial einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, steht ein sogenanntes "ewiges" Widerspruchsrecht zu. Die Versicherungsnehmer haben dadurch die Möglichkeit, viel Geld zu sparen. Da die BHW Lebensversicherung AG die Versicherungsnehmer häufig nur unzureichend über das ihnen zustehende Widerspruchsrecht belehrt hat, beginnt die gesetzliche Widerspruchsfrist für den Verbraucher nach Meinung des EuGH und BGH nie zu laufen. Demnach können die Kunden der Provinzial ihre Versicherungsverträge auch noch viele Jahre nach deren Zustandekommen widerrufen.

Enormer finanzieller Vorteil durch Widerspruch

Durch den Widerspruch kann sich der Verbraucher problemlos von einem ihn belastenden Versicherungsvertrag loslösen! Hintergrund dessen ist, dass zwischen 1994 und 2007 bei den Versicherungen - also auch der BHW Lebensversicherung AG - bei Abschluss des Vertrages das sogenannte Policenmodell entwickelt wurde. Dieses wurde im Jahre 2008 jedoch für endgültig unzulässig erklärt. Kennzeichen dieser Vertragsform ist, dass der Versicherer dem Kunden wichtige Dokumente und Details erst nach Unterzeichnung des Vertrages in schriftlicher Form zusendete. Hinzu kommt, dass viele Versicherungsgeber mit der sogenannten Fondsbindung warben. Hierbei wurden sich durch risikoreiche Geschäfte mit der Versicherungssumme sehr hohe Rendite erhofft. Jedoch wurden die Hoffnungen der meisten Verbraucher enttäuscht. Denn aufgrund enormer Marktschwankungen und extrem niedrigen Zinssätzen blieben die erwarteten Gewinne aus. Im Regelfall stellte der Abschluss der Lebensversicherung ein Verlustgeschäft dar. Bei einer frühzeitigen Kündigung käme es für den Verbraucher ebenfalls zu enormen Verlusten. Der sogenannte Rückkaufswert, also die Summe, die der Kunde bei Kündigung zurückerhält, entspricht im Normalfall bei weitem nicht der bereits eingezahlten Summe. Bis heute halten viele Kunden die teure Verbindlichkeit aus, obwohl auf anderem Wege wesentlich effektiver vorgesorgt werden könnte. Das Widerspruchsrecht stellt nun allerdings die einzig günstige und attraktive Möglichkeit dar, sich von der Lebensversicherung zu trennen. Im Falle des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt - nahezu alle gezahlten Beiträge werden an den Kunden rückerstattet. Zwischen den hierbei erstatteten Summen und dem Rückkaufswert liegt häufig eine enorme Differenz.

BHW Lebensversicherung nutzt fehlerhafte Belehrungen 

Die BHW Lebensversicherung AG benutzte tausende fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Grundsätzlich ist jeder Versicherungsgeber dazu verpflichtet, den Verbraucher vollständig, eindeutig und präzise über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Jedoch hat die BHW Lebensversicherung AG den Verbraucher nicht über die Form eines etwaigen Widerspruches aufgeklärt. Insbesondere wurde der Verbraucher nicht darüber informiert, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat. Dies stellt einen Fehler dar, weswegen dem Verbraucher ein "ewiges" Widerspruchsrecht zusteht.

Widerspruch jetzt mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Rund 60% der Widerspruchsbelehrungen bei allen Lebensversicherungen bundesweit, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Dennoch ist grundsätzlich Vorsicht geboten, denn jeder Versicherungsvertrag könnte individuelle Rechtsprobleme aufweisen. Um das bestmögliche Ergebnis, die größte Ersparnis zu erzielen, ist ein juristisch professionelles Vorgehen unbedingt notwendig. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet als besonderen Service eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!