BGH Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

BGH Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder
03.06.2015175 Mal gelesen
BGH Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

BGH Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung haftet, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Selbst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Leider verpasst es der BGH in einem obiter dictum Vorgaben zu den Verhaltenspflichten gegenüber anderen nahestehenden volljährigen Personen wie etwa Freunden und Mitbewohnern zu machen. Das ließ der BGH stattdessen im Urteil offen, so dass diese streitige Frage noch einmal Gegenstand einer Revision werden dürfte.

BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - Bear Share