BGH: Entscheidung zu Zins-Swap-Geschäften steht an, 1:0 für Bankkunden?

Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 09.02.2011 - 1.077 mal gelesen.
BGH verhandelt über Zins-Swap-Geschäfte und deutet Sieg des anlegenden Unternehmens an. Bankenvertreter befüchten neue Finanzkrise.

Geschäftsbanken -wie z.B. die Deutsch Bank- haben in den vergangenen Jahren Unternehmen, Städten und Gemeinden sog. Zins-Swap-Geschäfte empfohlen. Bei diesen Geschäften handelt es sich –untechnisch- um Wetten auf die Entwicklung von Zinsen. Diese strukturierten Anlageprodukte weisen oft zu ungunsten des Kunden unbegrenzte Verlustrisiken auf. Viele Kunden sehen sich falsch beraten und klagten.

 

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist uneinheitlich. Teilweise nahmen die Oberlandesgerichte an, dass die Banken die Kunden umfassend über die Risiken aufgeklärt haben, teilweise, dass dies nicht geschehen ist. Bei solch uneinheitlicher Handhabung durch die Instanzgerichte bedarf es höchstrichterlicher Klärung.

 

Der Bundesgerichtshof hat nun in der mündlichen Verhandlung im Verfahren XI ZR 33/10 angedeutet, dass es –zumindest in diesem Verfahren- eine Aufklärung der Kunden für nicht ausreichend erachten könnte. Damit stehen die Chancen des in diesem Verfahren betroffenen hessischen Unternehmens gut, die Verluste als Schadenersatz zugesprochen zu bekommen. Eine Entscheidung wird im März erwartet.

 

Neben diesem Verfahren werden in den nächsten Monaten weitere Verfahren zu Zins-Swap-Geschäften verhandelt werden (z.B. BGH, Az. XI ZR 292/10). Verhandlungstermine sind noch nicht bestimmt.

 

Betroffenen Unternehmen, Städten und Gemeinden ist zu raten, dass Bestehen von Schadenersatzansprüchen überprüfen zu lassen. Sollten sich die Hinweise des Vorsitzenden des XI. Zivilsenats Ulrich Wiechers in der mündlichen Verhandlung im Urteil niederschlagen, so sind die Chancen für die Betroffenen grundsätzlich gegeben. Es käme nach jetzigem Kenntnisstand jeweils auf den Einzelfall an und inwieweit die Aufklärungspflichten der Bank verletzt wurden.

 

Hierbei ist auf die Verjährung zu achten, verjährte Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Betroffene sollten Ihre Ansprüche überprüfen lassen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen die beratende Bank ergreifen.      

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