BGH: Bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren aus den Jahren 2004 bis 2011 können bis 31.12.2014 zurückgefordert werden – Verjährung droht – Kreditnehmer sollten tätig werden

BGH: Bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren aus den Jahren 2004 bis 2011 können bis 31.12.2014 zurückgefordert werden – Verjährung droht – Kreditnehmer sollten tätig werden
28.10.20142294 Mal gelesen
Mit zwei Urteilen vom heutigen Tage (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) hat der BGH entschieden, dass Rückforderungsansprüche für zwischen 2004 und 2011 bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren noch nicht verjährt sind.

Mit zwei Urteilen vom heutigen Tage (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) zum Thema der Rückforderung von unzulässiger Weise per Formularvereinbarung erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren durch Kreditinstitute hat der BGH erfreulicherweise im Sinne der Verbraucher festgestellt, dass es vor dem Jahre 2011 keinem Darlehensnehmer zumutbar war, eine Rückforderungsklage zu erheben.

Damit begann die dreijährige Verjährungsfrist bezüglich der Verjährung von Rückforderungsansprüchen für zwischen 2004 und 2011 bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren nicht vor dem Ende des Jahres 2011 zu laufen. Verjährung tritt damit erst mit Ablauf des 31.12.2014 ein, so dass Kreditnehmer, die zwischen 2004 und 2011 Bearbeitungsgebühren für Kredite bezahlt haben, noch bis zum Jahresende Zeit haben, diese Ansprüche durchzusetzen.

Die auf das Bankrecht spezialisierte Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertritt bereits Bankkunden, denen die Banken eine Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren mit Hinweis auf eine eingetretene Verjährung bislang verweigert haben. Nach den Urteilen des BGH über die generelle Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren (13.05.2014 - Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13) haben viele Bankkunden von Ihrem Rückforderungsrecht Gebrauch gemacht. Für Fälle vor dem Jahre 2011 beriefen sich viele Banken auf die Verjährung der Ansprüche.

Jegliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung bezahlter Kreditbearbeitungsgebühren aus den Jahren 2004 bis 2011 hat der BGH nun beseitigt und damit den Weg freigemacht für die Durchsetzung der Rückforderungsansprüche. Den Banken drohen Rückforderungen in Milliardenhöhe.

Wer zwischen dem Jahre 2004 und 2011 Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt hat, sollte sich jedoch beeilen. Mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren Rückzahlungsansprüche, wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden. Ein Schreiben an die Bank bewirkt keine Hemmung der Verjährung, es sei denn die Bank lässt sich auf Verhandlungen ein.

"Es ist zu erwarten, dass die Banken nun auf Zeit spielen werden, um sich in die Verjährung zu flüchten." sagt Rechtsanwalt Simon Bender von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte und rät Kreditnehmern zur zeitnahen verjährungshemmenden Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Bankkunden, denen die Verjährung möglicher Rückzahlungsansprüche bezahlter Kreditbearbeitungsgebühren droht, können sich an die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei ARES Rechtsanwälte wenden, um verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen und die Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen.