BGH: Ausländischer Broker haftet für Vermittler
Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 10.03.2010 - 624 mal gelesen.
Neue BGH-Rechtsprechung gibt neue Hoffnung für Anleger die Ihr Geld bei spekulativen Kapitalanlagen verloren haben.
Der Bundesgerichtshof hat einen ausländischen Broker (Pershing) zu Schadenersatz verurteilt. Der Broker stand mit deutschen (Terminsoptions-)Vermittlern in ständiger Geschäftsbeziehung. Über den Vermittler eröffneten die Anleger Online-Konten bei dem US-Broker. Der deutsche Vermittler erhielt umfangreiche Gebühren und vereinbarte zusätzlich Gewinnbeteiligungen.
Der BGH stellte fest, dass diese Terminsoptionen so aufgelegt waren, dass ein Gewinn durch die Anleger nicht erwartet werden konnte. Über das Online-Konto hatte der Vermittler auch ohne eine ausreichende Kontrolle direkten Zugang zur Börse in New York. So hat der beklagte US-Broker eine Gefahrenquelle eröffnet und diese nicht hinreichend kontrolliert.
Dies stellt nach Ansicht des BGH eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, für die der US-Broker haftet. Die deutschen Gerichte sind für diese Streitigkeiten auch zuständig. Dies nimmt dem Anleger die Unsicherheit eine Klage in den USA einzureichen.
Das Urteil gibt dem geschädigten Anleger die Möglichkeit einen Prozess nach deutschem Recht anzustrengen. Es hat weitreichende Konsequenzen auch für die Kunden anderer Broker, so dass der BGH hier eine neue Möglichkeit für Anleger geschaffen hat, um ihr Geld aus spekulativen Geschäften zurückzuholen.
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