Betriebsfremde Mitfahrer auf LKW mitnehmen?

Betriebsfremde Mitfahrer auf LKW mitnehmen?
28.01.20174692 Mal gelesen
In diesem Aufsatz soll die Frage behandelt werden, ob es erlaubt und unabhängig davon immer eine gute Idee ist, als Berufskraftfahrer auf dem LKW betriebsfremde Mitfahrer mitzunehmen.

Aus Sicht des Verkehrshaftpflichtversicherers

Denkbar ist der Fall, dass der LKW überholt und dann von dem vorausfahrenden Fahrzeug ausgebremst wird - und der eben noch freundliche fremde Anhalter auf dem Beifahrersitz plötzlich weniger höflich um Herausgabe der Ladung oder gleich der Fahrzeugschlüssel bittet: räuberischer Angriff auf Kraftfahrer... Hierzu ein Urteil des BGH über eine von den Tätern vorgetäuschte Straßenkontrolle.

Der Verkehrshaftpflichtversicherer könnte in der Mitnahme fremder Personen eine risikosteigernde Obliegenheitsverletzung sehen, und im Schadensfall deshalb seine mindern oder gar verweigern.

Aus Sicht des Arbeitsrechts

Wenn seitens des Chefs keine Einwände bestehen, ist die Mitnahme von Beifahrern arbeitsrechtlich unproblematisch. Ein solche Zustimmung sollte man aber schriftlich haben...

Wenn seitens der Geschäftsleitung jedoch eine Weisung besteht, keine betriebsfremden Personen mitzunehmen, ist das wirksam und dürfte bei einem ersten Verstoß zur Abmahnung berechtigen. Wenn durch den Mitfahrer ein Schadensfall verursacht wird, könnte der Chef zudem auf die Idee kommen, bei dem Arbeitnehmer Regress zu nehmen, z. B. hinsichtlich des Betrages, um den die Versicherung die Versicherungsleistung wegen Obliegensheitsverletzung gekürzt hat.

Bei Gefahrguttransporten ist die Mitnahme von Fahrgästen nicht erlaubt, Ziffer 8.3.1. ADR.

Insgesamt gilt also wieder: Solange nichts passiert, kräht kein Hahn danach, eben aber auch nur solange. Auf der sicheren Seite ist, wer betriebsfremde Fahrer nicht einsteigen lässt.

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