Besteht das Widerspruchsrecht bei der eigenen Lebensversicherung „ewig“?

Besteht das Widerspruchsrecht bei der eigenen Lebensversicherung „ewig“?
20.01.2017221 Mal gelesen
Fast jede Lebensversicherung machte Fehler bei der Belehrung der eigenen Kunden. Die Folge: Das "ewige" Widerspruchsrecht. Werdermann | von Rüden bietet einen Überblick!

Zahlreiche Versicherte noch Jahre später zum Widerspruch berechtigt

Tausende Verbraucher in Deutschland sind betroffen, ohne davon zu wissen. Es geht um einen Rechtsvorteil, genauer gesagt um das sogenannte "ewige" Widerspruchsrecht. Nach Schätzungen haben dieses rund 60% derjenigen inne, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Im Folgenden seien die wichtigsten Punkte rund um das "ewige" Widerspruchsrecht aufgeführt.

Was ist das Widerspruchsrecht und wieso ist es "ewig"?

Grundsätzlich hat ein jeder Verbraucher, der einen Vertrag bei einer Lebensversicherung abschließt, ein Recht zum Widerspruch. Durch Widerspruch wird der Vertragsschluss rückgängig gemacht. Dieses Widerspruchsrecht ist jedoch im Normalfall befristet, meist auf zwei Wochen nach Eintritt in das Versicherungsverhältnis. In vielen Fällen setzte diese Frist jedoch nicht ein, sodass eine Berechtigung zum Widerspruch noch heute besteht.

Dass die Frist nicht zu laufen begann, liegt an Fehlern der Versicherer: Diese haben ihre Pflicht zur deutlichen und ordnungsgemäßen Belehrung missachtet. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eben jene Verbraucher, die eine Lebensversicherung abschließen, auch über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden müssen. Um zu gewährleisten, dass auch juristische Laien über ihr Widerspruchsrecht informiert sind, muss diese Belehrung deutlich und verständlich erfolgen (sog. Deutlichkeitsgebot). Diesem Gebot sind viele Versicherungen nicht zu Genüge nachgekommen. Wichtige Details zum Widerspruch wurden verschwiegen, oft fehlten Bezeichnungen von Dokumenten. Der Bundesgerichtshof hat darin Fehler gesehen und ein Bestehen des "ewigen" Widerspruchsrechts bejaht.

Welche Vorteile erwachsen aus dem Widerspruchsrecht?

Mithilfe des Widerspruchs kann sich auf einfachem Wege von der eigenen Lebensversicherung getrennt werden. Das ist aus finanzieller Sicht auch sinnvoll. Die alten Tarife von Lebensversicherungen sind nicht mehr zeitgemäß und in Ansehung der resultierenden Ersparnis zu teuer.

So weisen die Altverträge der Finanzdienstleister häufig negative Komponenten auf. Exemplarisch kann die damals (1994 - 2007) übliche Abwicklung nach dem Policenmodell genannt werden. Bei diesem Vorgehen sollte der Kunde den Versicherungsvertrag unterschreiben, ohne in Besitz wichtiger Vertragsdokumente wie beispielsweise der Versicherungsbedingungen zu sein. Weil das für Verbraucher gefährlich und nachteilig ist, ist das Policenmodell seit 2008 unzulässig.

Auch wurde bei alten Lebensversicherungen die sog. Fondsbindung unzureichend und mangelhaft umgesetzt. Bei der Fondsbindung wird die Versicherungssumme auf dem Finanzmarkt investiert, quasi gekoppelt, um schnell eine hohe Rendite zu erzielen. Regelmäßig tätigten die Lebensversicherungen jedoch Fehlinvestitionen, der erhoffte Gewinn blieb in aller Regel aus. Eine alte Lebensversicherung ist heute mehr Last als sinnvolle Vorsorge. Eine Trennung ist ratsam, die heutigen vielfältigen Anlageoptionen stellen eine rentable Alternative dar.

Widerspruch oder Kündigung?

Zwar kann eine (vorzeitige) Trennung von der Lebensversicherung auch mittels Kündigung erfolgen. Bei einer Kündigung bekommt der Versicherte jedoch lediglich den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ist von der Versicherung entsprechend niedrig bemessen, ein Verlust ist also impliziert. Anders beim Widerspruch: In dessen Folge wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt und dem Kunden werden fast alle eingezahlten Beiträge (verzinst) erstattet. Der Widerspruch ist der Kündigung deswegen vorzuziehen.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Das kann nicht pauschal beantwortet werden, jede Lebensversicherung könnte Fehler gemacht haben. Werdermann | von Rüden liegen unter anderem Fälle vor bei:

  • AXA Lebensversicherung AG
  • Allianz Lebensversicherung AG
  • BHW Lebensversicherung
  • Continentale Lebensversicherung aG
  • Vorsorge Lebensversicherung
  • Familienfürsorge
  • Provinzial
  • AachenMünchner Lebensversicherung
  • Liberty Europe
  • HUK Coburg
  • Sparkasse Versicherung

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Ob eine Berechtigung zum Widerspruch im Einzelfall vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Juristischer Beistand ist unumgänglich, um eine geschickte und attraktive Lösung herbeizuführen. Unsere Experten von Werdermann | von Rüden bieten neben Professionalität und langjähriger Erfahrung eine kostenlose Erstberatung für alle potentiell Betroffenen an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!