Besondere Stresssituation bei Geschwindigkeitsverstoß kann zu einer Reduzierung der Geldbuße führen

Besondere Stresssituation bei Geschwindigkeitsverstoß kann zu einer Reduzierung der Geldbuße führen
09.08.2013496 Mal gelesen
Eine besondere Stresssituation, die aus Sorge um ein lebensbedrohlich erkranktes Tier entsteht, kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die auf dem Weg zum Tierarzt begangen wurde, eine Reduzierung der Geldbuße auf nicht im Flensburger Verkehrszentralregister eintragungspflichtige 35 Euro rechtfertigen.

Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz vom 29.4.2013 hervor,  das über den Einspruch einer Dreiundvierzigjährigen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h zu entscheiden hatte. Im Bußgeldbescheid war die Regelgeldbuße in Höhe von 80 EUR festgesetzt worden. Dies hätte in der Flensburger Punktedatei mit einer Eintragung von 3 Punkten zu Buche geschlagen. 

Das Gericht rechtfertigte die ausnahmsweise vorgenommene Reduzierung dieser Geldbuße mit dem von Reue und Einsicht getragenen Geständnis der Betroffenen sowie der besonderen Stresssituation in der diese gestanden habe, weil die Zuwiderhandlung auf einer Fahrt zum Tierarzt passierte weil es ihrem Tier, einem ausgebildeten Rettungshund, lebensbedrohlich schlecht ging. Hinzu komme, so das Gericht, dass bereits das Gerichtsverfahren eine ausreichende verkehrserzieherische Wirkung auf die Betroffene gehabt habe.

 

Der Beitrag nimmt Bezug auf das Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 29.4.2013  (Aktenzeichen 2010 Js 43957/12.34 OWi).

Der Verfasser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Demuth ist bundesweit auf die Verteidigung von Menschen in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren spezialisiert. Weitere Infos: www.cd-recht.de