Benachteiligung von Amazon-Betriebsräten gegeben (Befristung von Arbeitsverhältnissen)?

Benachteiligung von Amazon-Betriebsräten gegeben (Befristung von Arbeitsverhältnissen)?
19.01.2016185 Mal gelesen
bonn-rechtsanwalt.de Zwei Betriebsratsmitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH haben keinen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Darin liege keine Benachteiligung aufgrund ihres Betriebsratsamtes - so das LAG Berlin-Brandenburg. Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil - abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung - zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen wird.

Die Kläger, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihres Betriebsratsamtes unberücksichtigt geblieben. Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die Klagen - ebenso wie zuvo das ArbG Potsdam - abgewiesen.

Nach Auffassung des LAG kann zwar ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert wird; denn dies stelle eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts dar (§ 78 BetrVG).

Die Kläger hätten in dem vorliegenden Fall jedoch nicht konkret vortragen können, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei. Bei der Arbeitgeberin bestehe weiterhin ein Betriebsrat, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sei nach einem formalen Verfahren erfolgt. Auch zu dieser Gruppe hätten Betriebsratsmitglieder gehört.

Allein die Vermutung der Kläger, sie seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genüge nicht.

Das LAG hat auch die Revision nicht zugelassen.

Sekr. RA Sagsöz 0228 9619720

Info www.ra-alpan.de  oder  www.bonn-rechtsanwalt.de



Quelle:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13.01.2016
Aktenzeichen: 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15
LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 4/2016 v. 13.01.20