Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnung für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnung für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
23.09.2016706 Mal gelesen
Haben Sie eine aktuelle Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund erhalten? In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung werden Verstöße gegen ATGB gerügt und ein Vergleichsbetrag in Höhe von 250,00 € gefordert.

Haben Sie eine aktuelle Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund erhalten? In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung werden Verstöße gegen ATGB gerügt und ein Vergleichsbetrag in Höhe von 250,00 € gefordert.

Was wird unserer Mandantschaft vorgeworfen?

Der Vorwurf lautet, unsere Mandantschaft habe über die Onlinehandelsplattform eBay Kleinanzeigen Tickets für ein Fußballspiel des BVB angeboten und dabei die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) nicht abgebildet zu haben und die Tickets mit einem Preisaufschlag von über 15 % verkauft zu haben. Außerdem sei ohne Erlaubnis das Vereinslogo abgebildet worden und die Tickets öffentlich bei nicht autorisierten Verkaufsplattformen angeboten worden.

Was sind ATGB?

In den ATGB regeln Fußballbundesligavereine allgemeine Bestimmungen, unter anderem zum Ticketverkauf. ATGB stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Daher muss bei Vorliegen einer Abmahnung zunächst geprüft werden, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Ticket-Kaufvertrag einbezogen wurden und somit erst gültig sind.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Zunächst sollte bei Erhalt einer Abmahnung geprüft werden, ob diese überhaupt berechtigt ist. Angriffspunkte könnten bspw. die Einbeziehungskontrolle der ATGB sein. Wird eine Berechtigung der Abmahnung bejaht, gilt es, eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unter Umständen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Daher sollte unserer Auffassung nach diese Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Zu beachten ist die unbefristete Gültigkeitsdauer einer Unterlassungserklärung. Daher sollte eine derartige Erklärung stets nur nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abgegeben werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits gut. Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wie können wir Ihnen helfen?

Da die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bereits gegen tausende Abmahnungen von Fußballbundesligavereinen erfolgreich verteidigt haben, kennen wir die optimale Verteidigungsstrategie bereits. Mit unserer Hilfe kann Ihre Angelegenheit schnell, rechtssicher und kostengünstig beendet werden. Wenden Sie sich an uns!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de