Beamtenrecht - Rückforderung von Bezügen - Kenntnis der Überzahlung

Beamtenrecht
10.11.2014772 Mal gelesen
Ein beurlaubter Beamter ist während der Beurlaubung nicht verpflichtet, sich über Entwicklungen des Besoldungsrechts auf dem Laufenden zu halten. Dies hat das VG Kassel in einem Urteil vom 02.10.2014 festgestellt.

In dem entschiedenen Fall war ein Beamter sieben Jahre insich-beurlaubt gewesen. Anschließend lebte das Beamtenverhältnis wieder auf. Dabei wurde er aus einer falschen Dienstaltersstufe heraus und nach Einführung der besoldungsrechtlichen Regelungen aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz im Jahr 2009 aus einer falschen Erfahrungsstufe heraus jeweils zu hoch besoldet. Die Überzahlung forderte der Dienstherr zurück.

Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Der Rückforderungsbescheid war nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts in allen relevanten Punkten rechtswidrig. Insbesondere hätte der Beamte den Berechnungsfehler nicht erkennen können. Während seiner Beurlaubung sei er nicht verpflichtet gewesen, die Entwicklungen des Besoldungsrechts im Auge zu behalten und auch nach Wiederaufnahme der Besoldungszahlungen habe keine Überprüfungspflicht bestanden, ob die Bezüge zutreffend berechnet worden sind.

VG Kassel - 02.10.2014 - 1 K 901.14.KS

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!

 

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