Bausparvertrag gekündigt? Wehren Sie sich gegen Ihre Bausparkasse!

Bausparvertrag gekündigt? Wehren Sie sich gegen Ihre Bausparkasse!
07.09.2015283 Mal gelesen
09.09.2015: Verschiedene Bausparkassen haben schon tausenden von Verträgen gekündigt, die zuteilungsreif sind, aber von den Bausparern nicht abgerufen werden. Höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus!

09.09.2015: Verschiedene Bausparkassen haben schon tausenden von Verträgen gekündigt, die zuteilungsreif sind, aber von den Bausparern nicht abgerufen werden. Höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus!

 

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat entschieden, daß Wüstenrot sich nicht auf das Kündigungsrecht des BGB berufen kann. Der Fall ist zwar nicht rechtskräftig, aber es lohnt sich, gegen Kündigungen von Bausparverträgen, die noch nicht abgerufen, aber zugeteilt sind, vorzugehen, denn es spricht viel dafür, daß die Kündigungen der Bausparkassen rechtswidrig sind. Auch das Amtsgericht in Bad Homburg hat so entschieden. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 14. Oktober 2011(Az.: 9 U 151/11)entschieden, dass das Kündigungsrecht einer Bausparkasse nicht bestehe, solange ein Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.

 

Warum kündigen die Bausparkassen?

 

Bausparverträge mit höheren Zinssätzen, die vor Jahren abgeschlossen wurden, werden heute oft nicht abgerufen, sondern als Geldanlage verwendet. Die Bausparkassen versuchen, aus diesen Verträgen "auszusteigen", weil das aktuelle Zinsniveau nun schon seit langer Zeit sehr niedrig ist.

 

Die Frage ist aber, ob ein Kündigungsrecht besteht. Viele tausend Verträge wurden offenbar schon gekündigt, aber die Bausparer sollten sich notfalls gerichtlich gegen die Kündigungen wehren!

  

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Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte

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