Batman vs. Superman von Waldorf Frommer abgemahnt

Batman vs. Superman von Waldorf Frommer abgemahnt
11.01.2017179 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt massenhaft Abmahnungen. Werdermann | von Rüden berät kostenlos, wie im Einzelfall am besten auf eine Abmahnung reagiert wird.

Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag von Warner Bros. Germany

Immer wieder erhalten ahnungslose Internetnutzer eine Abmahnung. Die auf dem Gebiet Urheberrecht und Filesharing erfahrene Kanzlei Waldorf Frommer verschickt massenhaft solcher Schreiben. Zweck ist, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen. So auch im aktuellen Fall, einer Abmahnung zu dem Film Batman vs. Superman. Den Empfängern einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, die Urheberrechte der Warner Bros. Germany GmbH mittels Filesharing verletzt zu haben. Was der Erhalt eines Schreibens von Waldorf Frommer bedeutet und welche Reaktion geboten ist, wird im Folgenden erläutert.

Batman vs. Superman: Actiongeladener Comicfilm

Batman vs. Superman erweitert das sogenannte DC Comic-Universum um einen neuen Actionfilm. Mit Ben Affleck als Batman und Henry Cavill als Superman bietet der Film schauspielerische Klasse. Obwohl beide Superhelden prinzipiell Menschenleben retten und für das Gute eintreten, fürchtet Batman die Allmacht des "übermenschlichen" Superman. Aus Angst, dieser könnte seine übernatürlichen Fähigkeiten gegen die Menschheit einsetzen, tritt Batman - geschürt von Gerüchten - gegen Superman auf. Ben Affleck debütiert als Batman bravurös und erntete von den Kritikern viel Lob. Der Film spielte weltweit mehrere Millionen Dollar ein.

Warum verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen?

Durch sogenanntes Filesharing, also das Bereitstellen des Films im Internet, werden Urheberrechte verletzt. Das begründet grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers. In diesem Fall ist das die Warner Bros. Germany GmbH. Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt deren Interessen und fordert von den Abgemahnten hohe Geldsummen als Schadensersatz. Zudem soll der Adressat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Was bedeutet die Abmahnung von Waldorf Frommer?

In keinem Fall darf eine Abmahnung ignoriert werden. Das könnte weitreichende und teure Konsequenzen nach sich ziehen. Andererseits besteht auch kein Grund zur Beunruhigung, bevor der Sachverhalt umfassend aufgeklärt ist. Der Erhalt einer Abmahnung heißt nicht automatisch, dass auch gezahlt werden muss. Eine Exkulpation kann erfolgen, gegebenenfalls muss ein anderes Mitglied des Haushalts haften oder eine Haftung entfällt ganz. Voreilige Reaktionen sind deswegen zu vermeiden!

Wie reagiert man auf die Schreiben?

Waldorf Frommer setzt in den Schreiben regelmäßig sehr knappe Fristen, die definitiv einzuhalten sind. Grundsätzlich kann zu folgenden Schritten geraten werden:

  1. Ruhig bleiben!
  2. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung abgeben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen Empfängern einer Abmahnung von Waldorf Frommer eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihre Situation mit professionellem und erfahrenem Blick und geben eine Einschätzung über Ihre Aussichten ab!

Unter https://abmahnhelfer.de/ , per E-Mail unter info@wvr-law.de oder telefonisch unter 030 - 200 590 770 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!