Bankrotterklärung der Justiz: LG Duisburg stellt Strafprozess gegen Loveparade-Verantwortliche ein - Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht

Bankrotterklärung der Justiz: LG Duisburg stellt Strafprozess gegen Loveparade-Verantwortliche ein - Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht
05.04.2016239 Mal gelesen
Die Kanzlei baum reiter & collegen, die zahlreiche Loveparade-Opfer vertritt, wägt weitere Schritte ab. Die Sozietätspartner Gerhart Baum und Prof. Dr. Julius Reiter sehen nun die Staatsanwaltschaft sowie die Landesregierung in der Verantwortung.

Düsseldorf, 05.04.2016 - Erneute Schlappe für die Loveparade-Opfer: Das Landgericht Duisburg stellt das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade-Katastrophe ein, bei der 21 Menschen ums Leben kamen sowie Hunderte verletzt und traumatisiert wurden. Die Richter begründen ihren Beschluss mit dem fehlenden Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen. Es lägen nicht genug Beweise gegen die Angeschuldigten vor. Die Kanzlei baum reiter & collegen, die eine Vielzahl an Nebenklägern vertritt, zweifelt die Gründlichkeit des Beschlusses an und wägt weitere juristische Schritte ab.

"Die Nichtzulassung der Anklage nach rund sechs Jahren Ermittlungen ist eine Bankrotterklärung der Justiz. Die Beweislage hätte eine strafrechtliche Klärung dringend erfordert", erklärt Gerhart Baum, Bundesinnenminister a. D. und Partner der Kanzlei baum reiter & collegen. Es handelt sich um einen Sachverhalt, bei dem man nach den äußeren Umständen von Anfang an diese Katastrophe befürchten musste. Den Betroffenen fehlt jegliches Verständnis dafür, dass eine strafrechtliche Klärung nun nicht erfolgen soll. Sie haben einen Anspruch darauf auch im Andenken an ihre Toten, dass die Sache jetzt nicht zu den Akten gelegt wird. "Wir sehen uns außerstande, den Opfern zu erklären, dass das Fehlverhalten einiger nun weder aufgeklärt noch gesühnt wird.", erklärt Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen, "Durch die Entscheidung des Landgerichts ist auch die Abwicklung der Entschädigungen erheblich erschwert worden. Die Betroffenen sind jetzt auf langwierige Verfahren vor den Zivilgerichten angewiesen. Es ist zu befürchten, dass dadurch auch die Behandlung langdauernder seelischer Schädigungen gefährdet ist".

Nun gilt es abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft auf den Beschluss reagiert. Die Nebenklägervertreter prüfen nun sämtliche Rechtsmittel. "Wir erwarten, dass die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegt", so Reiter. Abzuwägen gilt, inwieweit eine Beschwerde als Nebenkläger erfolgversprechend ist. Baum appelliert an das Land NRW: "Es ist jetzt auch Sache der Landesregierung, die durch sofortige Hilfe nach der Katastrophe ihre Verantwortung unter Beweis gestellt hat, zu erklären, wie sie sich eine Aufklärung vorstellt. Wir wiederholen unsere Forderung für die Einrichtung einer Opferstiftung. Der Landtag sollte erwägen, zumindest das Organisationsverschulden unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung in einem Untersuchungsausschuss zu klären."

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Prof. Dr. Julius Reiter

baum reiter & collegen
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40597 Düsseldorf


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Fax: 02 11/83 68 05-78
kanzlei@baum-reiter.de


Die Kanzlei baum  reiter & collegen nimmt eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Daneben ist die Sozietät rund um den Bundesinnenminister a. D. Gerhart Baum auf die Geltendmachung der Opferrechte von Großkatastrophen spezialisiert und vertritt dabei zum Beispiel auch die Interessen von Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes. Prof. Dr. Julius Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf. Gerhart Baum war früher Bundesinnenminister.