BAG: Einschränkung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung kann im 1. Berufsjahr nach AGG unzulässig sein, RA SAGSÖZ & EUSKIRCHEN, BONN

Arbeit Betrieb
20.08.20091517 Mal gelesen

 

BAG, Beschluss vom 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
 

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2AGG unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und darauf verwiesen, dass Beschäftigte mit mehreren Berufsjahren typischerweise älter als solche im ersten Jahr seien. Mit ihrem Beschluss vom 18.08.2009 haben die Richter des BAG einem Betriebsrat Recht gegeben, der verlangt hatte, dass in internen Stellenausschreibungen auf die Begrenzung verzichtet wird (Az.: 1 ABR 47/08).

RA Sagsöz, Bonn