avenue-shopping.de – Warnung vor Abofalle der B2B Web Consulting

avenue-shopping.de – Warnung vor Abofalle der B2B Web Consulting
23.11.2016323 Mal gelesen
Die B2B Web Consulting GmbH versucht auf avenue-shopping.de Nutzer in eine teure Abofalle zu locken. Das Gleiche gilt für die Seiten profi-kochrezepte.de und meinekochidee.de.

B2B Web Consulting verschickt Rechnungen von 284,17 Euro

Die Seite avenue-shopping.de macht auf den ersten Blick verlockende Restpostenangebote. Wer sich dort anmeldet, muss mit einer bösen Überraschung rechnen. Hierzu gehört auch einer unserer Mandanten. Er erhielt von der B2B Web Consulting GmbH eine Rechnung in Höhe von 284,17 Euro. Das Unternehmen begründet das damit, dass der Nutzer angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag über einen 12-Monatszugang auf avenue-shopping.de abgeschlossen hat.

Verstoß gegen Button-Lösung bei avenue-shopping.de

Ob die in Anspruch genommenen Nutzer diese Rechnung tatsächlich bezahlen müssen, erscheint fragwürdig. Denn der unter dem Anmeldeformular befindliche Button ist bei avenue-shopping.de mit "JETZT ANMELDEN" beschriftet. Diese Beschriftung ist zumindest gegenüber Verbrauchern nicht ausreichend. Hier muss ein klarer Hinweis auf die Kostenpflicht auf dem Button stehen. Ansonsten ist der Vertrag unwirksam. Dies ergibt sich aus der Regelung von § 312j Abs. 2 BGB. Beispielsweise reicht die Beschriftung "kostenpflichtig bestellen" aus.

AGB enthalten überraschende Klausel

Darüber hinaus ist aber auch fragwürdig, ob ein wirksamer Vertragsschluss mit einem Unternehmer erfolgt ist. Hier gelten zwar keine so strengen Vorgaben wie gegenüber Verbrauchern. Allerdings sind überraschende Klauseln ebenfalls unwirksam. Dies ergibt sich aus § 305c Abs.1 BGB. Aufgrund der äußeren Aufmachung des fetter gedruckten Textes in der Mitte gehen auch Unternehmer schnell davon aus, dass die Anmeldung auf avenue-shoppin.de kostenlos ist. Daran ändert auch nichts der dezent gehaltene "Hinweis" im linken Teil der Webseite. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass diese Dienstleistung vielerorts umsonst angeboten wird.

Da der für diese Dienstleistung verlangte Preis schließlich viel zu hoch ist, wäre der Vertrag vermutlich wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig. Von daher handelt es sich nach unserer Ansicht um eine Abofalle. Dies ergibt sich auch daraus, dass vor avenue-shopping.de der B2B Web Consulting GmbH in der Watchlist Internet gewarnt wird.

Warnung vor Abofalle bei profi-kochrezepte.de und meinekochidee.de

In diesem Zusammenhang warnen wir auch vor den Seiten profi-kochrezepte.de sowie meinekochidee.de. Diese werden ebenfalls von der B2B Web Consulting GmbH. Bei der Registrierung schnappt ebenfalls die Abofalle zu.

Fazit:

Wer eine Rechnung von B2B Web Consulting GmbH wegen Anmeldung auf avenue-shoppin.de, profi-kochrezepte.de sowie meinekochidee.de erhaben hat, sollte diese nicht einfach bezahlen. Vielmehr sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Am besten sollten Sie auch einen Screenshot der jeweiligen Webseite erstellen. Denn es kommt hier auf den genauen Wortlaut und die äußere Aufmachung an.

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