Autofahrer haftet bei Unfall mit falsch fahrendem Radfahrer

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
23.11.2012632 Mal gelesen
Einen Autofahrer trifft auch dann Mithaftung für einen Unfall mit einem Radfahrer, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung unterwegs ist.

Einen Autofahrer trifft auch dann Mithaftung für einen Unfall mit einem Radfahrer, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung unterwegs ist. Das geht aus einem Urteil des OLG Celle hervor (Urteil vom 28.04.2012, Az.: 14 U 157/09).

Im verhandelten Fall war eine Radfahrerin auf dem Radweg in falscher Richtung unterwegs. Ein Autofahrer übersah die Radfahrerin auf dem kreuzenden Radweg, da er aus dieser Richtung nicht mit Radfahrern rechnete, und kollidierte mit ihr. Die Radfahrerin stürzte und brach sich den Fuß. Das OLG entschied, dass beide zur Hälfte eine Mithaftung treffe, denn beide hätten einen erheblichen Verkehrsverstoß begangen. Die Radfahrerin sei auf dem Radweg in falscher Richtung gefahren, hat also einen Verstoß gegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO begangen. Der Autofahrer hätte andererseits der Radfahrerin die Vorfahrt gewähren müssen. Diese Pflicht bestehe auch dann, wenn der Radfahrer den falschen Weg benutzt. Das Gericht meinte, die Autofahrer müssen immer mit der allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern rechnen.

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