Ausstieg aus teurem Altkredit bei der Frankfurter Sparkasse ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Ausstieg aus teurem Altkredit bei der Frankfurter Sparkasse ohne Vorfälligkeitsentschädigung
11.01.2016237 Mal gelesen
Eine Vielzahl deutscher Verbraucher könnte die Möglichkeit haben, sich von alten Darlehensverträgen zu befreien und die aktuelle Zinslage für eine profitable Umschuldung zu nutzen. Während Kredite derzeit zu einem Niedrigzinssatz von ungefähr zwei Prozent vergeben werden, sind Darlehensnehmer älterer Darlehen oftmals aufgrund einer langen Laufzeit an schlechtere Konditionen gebunden.

Zwar können sie den Kredit vorzeitig kündigen. Das müssen sie jedoch mit einer deftigen Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Mit einem Widerruf hingegen ist ein Ausstieg aus dem Darlehen bei der Frankfurter Sparkasse ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Unzureichende Widerrufsbelehrungen zu Verbraucherimmobiliendarlehen als Schlüssel zum Widerruf von Darlehen bei der Frankfurter Sparkasse nach langer Laufzeit

Verbraucher, also zu privaten Zwecken Handelnde, haben bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Darüber müssen Kreditinstitute wie die Frankfurter Sparkasse ihre Kunden schriftlich belehren. Allerdings erfüllen etliche seit 2002 verwendete Widerrufsbelehrungen nicht die Anforderungen an eine umfassende und verständliche Verbraucherbelehrung. Gerichte bemängelten beispielsweise die unscheinbare äußere Gestaltung, fehlende Informationen oder irreführende Formulierungen. Der Bundesgerichtshof befürchtet, unzulängliche Belehrungen könnten die Verbraucher davon abhalten, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Daher entschied er, dass in diesen Fällen die Darlehensnehmer den Darlehensvertrag auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können. Der Widerruf ist dann nicht an die Frist von 14 Tagen gebunden.

Finanzieller Vorteil durch "Widerrufsjoker"

Im Volksmund wird diese Möglichkeit, sich von alten Kreditverträgen zu lösen, Widerrufsjoker genannt. Das liegt vor allem daran, dass sie sich finanziell sehr vorteilhaft auswirken kann. Denn der Widerruf ermöglicht nicht nur die Zinsersparnis durch eine mögliche Umschuldung. Vielmehr bietet er Verbrauchern die Möglichkeit, die kündigungsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Banken fordern diese Ausgleichszahlung bei der Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung. Durch einen Widerruf, bei dem eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht gefordert werden kann, können Kreditnehmer somit mehrere Tausend oder Zehntausend Euro sparen.

Leider wird Darlehensnehmern wohl ab Mitte 2016 die Chance, mit Hilfe des Widerrufs aus den Darlehensverträgen der Frankfurter Sparkasse auszusteigen, verwehrt. Ein Gesetzesentwurf soll das Widerrufsrecht für Kredite, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, im Juni auslaufen lassen. Betroffene haben somit nur noch etwas über fünf Monate Zeit, um die Vertragsunterlagen der Frankfurter Sparkasse prüfen zu lassen. Obwohl das nach viel Zeit klingt, ist zu zeitnahem Handeln zu raten. Denn ein Widerruf sollte gut vorbereitet sein.

Frankfurter Sparkasse beachtete Vorgaben des Deutlichkeitsgebots nicht

Widerrufsbelehrungen, die die Frankfurter Sparkasse um 2009 verwendete, könnten angreifbar sein. Bereits die äußere Gestaltung weist Mängel auf. Denn gemäß § 355 Abs.2 BGB (a.F.), § 360 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 EBGB muss die Widerrufsbelehrung auch äußerlich deutlich gestaltet sein. Damit die Verbraucher ihr Widerrufsrecht auch tatsächlich wahrnehmen können, ist nicht nur die inhaltlich zutreffende Belehrung notwendig. Vielmehr muss die Widerrufsbelehrung auch deutlich durch Farbe, größere Schrift, Sperr- oder Fettdruck vom übrigen Vertragstext hervorgehoben sein. Die Belehrungen der Frankfurter Sparkasse erfüllen diese Kriterien jedoch nicht. Sie sind vom übrigen Schriftbild des Vertrags gestalterisch nicht zu unterscheiden, sondern fügen sich nahtlos in den übrigen Vertragstext ein. Somit laufen Kunden der Frankfurter Sparkasse Gefahr, der Widerrufsbelehrung keine Beachtung zu schenken.

Überflüssiger verwirrender Zusatz über eine potentielle Wertersatzpflicht in Belehrungen der Frankfurter Sparkasse

Zudem belehrte die Frankfurter Sparkasse ihre Kunden über eine eventuell entstehende Wertersatzpflicht. Diese Belehrung verfehlt jedoch ihren Zweck bei Darlehensverträgen: Die Wertersatzpflicht wurde vom Gesetzgeber geschaffen für den Fall, dass Sachen durch das Ausprobieren des Vertragspartners verschlechtert werden. Bei der Rückgewähr von Geldleistungen stellt sich jedoch das Problem der Verschlechterung nicht. Diese Passage ist somit überflüssig und kann dazu beitragen, die Kunden der Frankfurter Sparkasse zu verwirren.

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Frankfurter Sparkasse durch die Kanzlei Werdermann | von Rüden

Auch wenn sich Banken teilweise gegen Widerrufserklärungen wehren, sollten Sie nicht zurückschrecken, Ihre Rechte auszuschöpfen. Mit juristischer Hilfe von im Bankrecht erfahrenen Anwälten können Sie Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und gegenüber der Frankfurter Sparkasse vorbereitet auftreten. Die bundesweit tätigen Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden besitzen Jahre der Erfahrung im Bankrecht. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstbegutachtung Ihrer Vertragsunterlagen der Frankfurter Sparkasse an.

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  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet.

 

Weitere Informationen zum Widerruf gegenüber der Frankfurter Sparkasse finden Sie unter:

https://www.wvr-law.de/frankfurter-sparkasse-verwendete-ueber-jahre-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-noch-heute-widerruf-moeglich/

https://www.wvr-law.de/frankfurter-sparkasse-widerruf/