Ausstieg aus Schrottimmobilien durch Darlehenswiderruf

Ausstieg aus Schrottimmobilien durch Darlehenswiderruf
30.09.2016255 Mal gelesen
Der Darlehenswiderruf bietet auch Opfern von Schrottimmobilien eine Chance zum Ausstieg.

"Idealerweise liegt zwischen dem Erwerb der Immobilie und der Aufnahme des Darlehens ein verbundenes Geschäft vor. Dann kann der erfolgreiche Widerruf zur Rückabwicklung des gesamten Geschäfts führen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Ein verbundenes Geschäft liegt in der Regel dann vor, wenn das Darlehen ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie verwendet wurde. Hat die Bank dann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Darlehensvertrag widerrufen werden. Der Vorteil: Der Verbraucher kann angesichts der historisch niedrigen Zinsen günstig umfinanzieren und unter Umständen muss die Bank auch die Schrottimmobilie übernehmen. Ob ein verbundenes Geschäft vorliegt und ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Allerdings muss auch beachtet werden, dass für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen wurden, das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016 endgültig erloschen ist. Bei Immobilienfinanzierungen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist der Widerruf aber immer noch möglich, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. "Dadurch kann ggf. auch eine Anschlussfinanzierung widerrufen werden", so Cäsar-Preller.

Auch für ältere Immobiliendarlehen kann es noch eine Hintertür geben. Nämlich dann, wenn das Darlehen in seiner sog. Haustürsituation oder per Fernabsatzvertrag geschlossen wurden. "Vereinfacht gesagt, können Darlehensverträge, die nicht in der Bank abgeschlossen wurden, unter Umständen noch widerrufen werden", erklärt Cäsar-Preller.

Neben dem Widerruf können sich noch weitere Möglichkeiten ergeben, sich von der Schrottimmobilie wieder zu trennen. So kann bspw. Sittenwidrigkeit vorliegen, wenn der Kaufpreis der Immobilie ca. 90 Prozent über ihrem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Wurde die Immobilie als Kapitalanlage erworben, hätte der Käufer auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen wegen einer fehlerhaften Anlageberatung führen. Außerdem hat der BGH jüngst entschieden, dass auch die Vermittler der Immobilien Provisionen von mehr als 15 Prozent offenlegen müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller war im Bereich Schrottimmobilien bundesweit schon in rund 4.500 Fällen tätig. Außerdem ist die Kanzlei Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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