Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften

Arbeit Betrieb
05.01.2013535 Mal gelesen
Das LAG Berlin-Brandenburg hielt den Ausschluss eines Arbeitnehmers aus dem Betriebsrat wegen unberechtigtem Zugriff auf das elektronische Personalinformationssystem des Arbeitgebers für rechtmäßig.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12 entschieden, dass der Ausschluss eines Mitarbeiters wegen unberechtigtem Zugriff auf das Personalinformationssystem durch den Arbeitgeber rechtmäßig war. Der unberechtigte Zugriff stelle eine grobe Verletzung der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Der Betriebsrat sei gerade dazu verpflichtet auf die Wahrung vorgenannter Vorschriften hinzuwirken.