Auslegungen des Vertragsgesetzes durch den Volksgerichtshof der VR China

Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 08.07.2009 - 1.055 mal gelesen.

Das OVGH hat in seiner nunmehr zweiten Interpretation zum Vertragsgesetz aus dem Jahre 1999 wesentliche Streitfragen, die aus der Anwendung resultierten, rechtsverbindlich ausgelegt. Die Auslegung trat am 13.05.2009 in Kraft.

Wesentliches Element ist die Bestimmung, dass Verträge als an dem Ort unterzeichnet gelten, der vertraglich festgelegt wurde. Darüber hinaus definiert das OVGH eine vertragliche Nebenpflicht, deren Verletzung  zur Leistung von Schadensersatz führt. Für den Fall das Registrierungen, oder Genehmigungen für einen Vertrag erforderlich sind, verstößt nunmehr diejenige Vertragspartei die zur Einholung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gegen Treu und Glauben gem. Art. 42 des Vertragsgesetzes.  Weitere Auslegungen betreffen die Verletzung von nachvertraglichen Treuepflichten und die Wirksamkeit von Vertretergeschäften und Standardklauseln.
 
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Da-Legal, www.da-legal.com , Dr. Daniel Albrecht, albrecht@da-legal.de

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