Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeuges

anwalt24 Fachartikel
29.12.20051590 Mal gelesen

Wer ein neues Fahrzeug mit einer Zusatzausstattung ausrüstet und den Kauf dann wegen Mängeln, die sich später herausstellen, rückabwickelt, der kann vom Händler die Erstattung der aufgewendeten Kosten verlangen.  

   

Der BGH hatte diesen Fall am 20.07.2005 zu entscheiden. Der Kläger hatte einen neuen PKW gekauft und diesen anschließend u. a. mit Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem ausgerüstet. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug zahlreiche Mängel hatte, deren Beseitigung nicht vollständig gelang. Die Parteien einigten sich daher auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages, die aber dann doch nicht zustande kam, weil der Autohändler die Aufwendungen des Käufers für die Zusatzausstattung und auch für die Überführung und Zulassung des Fahrzeuges nicht erstatten wollte.  

   

Der Fall wanderte durch die Instanzen und der BGH gab dem Käufer schließlich Recht. Dieser durfte den PKW zurückgeben. Der Händler musste den Kaufpreis, die Kosten der Zusatzausstattung und auch die Überführungs-/Zulassungskosten erstatten. Der BGH nahm lediglich einen 20-prozentigen Abzug vor, weil der Käufer den PKW ein Jahr lang genutzt hatte.  

   

BGH, Urteil vom 20.07.2005, AZ: VIII ZR 275/04