Abmahnung von der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR

Auch eine Abmahnung von der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR über Rechtsanwalt Sandhage erhalten? Ich berate Sie.
29.06.2016392 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR über deren Anwalt zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung ist an einen Online-Händler gerichtet, der weinhaltige Getränke anbietet. Unter Bezugnahme auf konkrete Angebote in dem Shop des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass entgegen den Vorgaben zur verpflichtenden Allergenkennzeichnung jeglicher Hinweis auf die im Wein enthaltenen Sulfite fehlt. Mit der fehlerhaften Gestaltung der Angebot werde gegen die §§ 8, 3 a UWG verstoßen.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

 

Mit der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Fehlende Hinweise auf die im Wein enthaltenen Sulfite sind in der Vergangenheit bereits von verschiedener Seite als wettbewerbswidrig gerügt worden. Das Fehlen der entsprechenden Informationen stellt auch einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar. Gleichwohl sollte eine entsprechende Abmahnung genau geprüft werden, da die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – wie im hier aktuell vorliegenden Fall – oftmals zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst ist.



Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig
    die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

 

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 – 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz