Auch eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten? Ich berate Sie.
07.11.2016192 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch von dem Verein abgemahnt worden sind, stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zum Verein Deutsche Umwelthilfe e.V.:

Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ein nach eigenen Angaben 1975 gegründeter klageberechtigter Verbraucherschutzverband. Auf seiner Internetseite informiert der Verein unter anderem darüber, dass er die Einhaltung von Umweltgesetzen und Verbraucherschutz beobachtet und Verstöße verfolgt. Hierzu spricht der Verein u. a. Abmahnungen aus.


Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Verein seit dem 13. Oktober 2004 in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes mit Wirkung zum 11. Oktober 2004 eingetragen ist. Der Verein sei daher in der Lage, Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und andere Verbraucherschutzgesetze durch geeignete Maßnahmen kollektiven Rechtsschutzes zu unterbinden.

Unter Verweis auf eine Zeitungsanzeige des Abgemahnten für Immobilien wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte seit dem 1. Mai 2014 nach § 16 a EnEV bei der Bewerbung von Immobilien bei Vorliegen eines Energieausweises zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe dazu verpflichtet ist, bestimmte Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie anzugeben, die dem Energieausweis zu entnehmen sind. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, dass näher bezeichnete Angaben in der Werbeanzeige fehlen. Dieses Verhalten sei rechtswidrig und auch wettbewerbswidrig.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen gefordert. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass nur die Abgabe einer erheblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausräumt und den Unterlassungsanspruch erledigt. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht dementsprechend neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer zu zahlenden festen Konventionalstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung pauschalierte Kosten in Höhe von 229,34 Euro geltend gemacht.


Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollte berücksichtigt werden, dass die Einhaltung der insoweit maßgeblichen rechtlichen Vorgaben nach meiner Einschätzung recht fehleranfällig ist. Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung ist die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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