Auch eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate Sie.
14.01.2016159 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Da mir in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist mir der Verein aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.:

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. nimmt für sich in Anspruch, nach § 8 Abs. 3 UWG, § 4 UKlaG berechtigt zu sein, Ansprüche in eigenem Namen zu verfolgen, um unzulässige geschäftliche sowie wettbewerbswidrige Handlungen insbesondere auf allen Gebieten des Verbraucherrechts zu unterbinden. Der Verein weist in seinen Abmahnschreiben in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG aufgenommen ist.

Zur Abmahntätigkeit des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.:

Der Verein ist bundesweit tätig und spricht immer wieder auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Mir sind hier in der Kanzlei in der Vergangenheit immer wieder Abmahnungen des Vereins zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt worden. Die entsprechenden Abmahnschreiben beziehen sich auf unterschiedliche Wettbewerbsverstöße.

Zu der aktuell vorliegenden Abmahnung des Vereins:

Die mir aktuell vorliegende Abmahnung des Vereins bezieht sich auf ein Angebot auf dem Online-Marktplatz eBay. Gerügt wird zunächst die Werbung mit einer Garantie, ohne dass in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Rechte des Käufers und darauf hingewiesen wird, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Gerügt wird auch das Fehlen ergänzender Informationen zum Inhalt der Garantie. Des Weiteren werden fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher aufgrund der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

Zu den Forderungen des Vereins:

Der Verein fordert mit seiner Abmahnung zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer flexiblen Vertragsstrafe. Darüber hinaus wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 243,95 Euro gefordert.


Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da bei einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.


Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung des Vereins erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Vereins erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit gern zur Verfügung. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Rufen Sie mich einfach an unter 0381-260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.


Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke
http://plus.google.com/ RAAndreasKempcke