Auch eine Abmahnung der Time Gate GmbH über die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Time Gate GmbH über die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum erhalten? Ich berate Sie.
27.01.2017211 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell wieder einmal eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für die Timegate GmbH wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Da mir in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist mir die Abmahnerin aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Timegate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH hinsichtlich der Marke "SAM" markenrechtlichen Schutz genieße. In diesem Zusammenhang wird auf die deutsche Wortmarke "SAM" (Registernummer: DE2004517) verwiesen, die in der Warenklasse 25 u. a. für Bekleidungsstücke eingetragen ist.

Sodann wird unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte in der Bundesrepublik Deutschland Bekleidung unter der Bezeichnung "Sam" zum Kauf anbiete, ohne eine diesbezügliche Nutzungsberechtigung für das Zeichen zu haben. Der Abmahnerin stünden daher umfassende zivilrechtliche Ansprüche zu.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor. Neben dem Unterlassungsanspruch werden mit der Abmahnung auch Ansprüche auf Auskunfterteilung, Schadenersatz und Übernahme von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.752,90 Euro entspricht.


Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung der Timegate GmbH sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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