Attest darf ab erstem Krankheitstag angefordert werden

Attest darf ab erstem Krankheitstag angefordert werden
25.07.2012335 Mal gelesen
Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss der Mitarbeiter schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Aber: Von Seiten des Arbeitgebers darf keine Willkür oder widerrechtliche Diskriminierung vorliegen.

 Mitarbeiter müssen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Chef es verlangt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Gründe braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 3 Sa 597/11).

Eine Rundfunk-Redakteurin hatte eine Dienstreise beantragt, die ihr Chef abgelehnt hatte. An dem Tag, an dem die strittige Reise beginnen sollte, meldete sich die Frau Krank. Daraufhin verlangte der Chef künftig immer sofort eine ärztliche Bescheinigung von seiner Mitarbeiterin. Vor Gericht argumentierte die Klägerin, dass ihr Chef die Anweisung nicht begründen könne, das muss er auch nicht, erklärt Joachim Cäsar-Preller. Verboten ist nur Willkür oder widerrechtliche Diskriminierung.

Mehr Informationen:Arbeitsrecht-Portal

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
Leipziger Straße 35
(im DG Verlagshaus)
65191 Wiesbaden-Bierstadt

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de