Astoria Organic Matters: Insolvenzverfahren eröffnet

Astoria Organic Matters: Insolvenzverfahren eröffnet
21.02.2017157 Mal gelesen
Kurze Laufzeit, hohe Rendite – mit solchen Attributen sollte die Beteiligung am Astoria Organic Matters Fonds zu einem lukrativen Geschäft für die Anleger werden. Daraus wird nichts.

Inzwischen ist die Fondsgesellschaft ebenso pleite wie das Emissionshaus Astoria Invest. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16) eröffnet. Ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet sich die Komplementärin Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).

Der Umweltfonds Astoria Organic Matters sollte indirekt in moderne Kompostierungsanlagen in Kanada investieren. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Den Anlegern wurden Ausschüttungen von durchschnittlich 12 Prozent jährlich in Aussicht gestellt. Prognostiziert wurde ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161 Prozent nach Steuern. Dazu wird es nicht kommen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den Anlegern der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 6. März anmelden.

"Die Beteiligung an dem Astoria Organic Matters Fonds war für die Anleger von Anfang an ein riskantes Geschäft. Zum Zeitpunkt der Auflage stand noch nicht einmal fest, wo in Kanada die Kompostierungsanlage entstehen sollte, sodass die Anleger in einen Blindpool investiert haben. Auch wichtige Verträge waren noch gar nicht abgeschlossen worden. Jetzt ist die Fondsgesellschaft insolvent und die Quittung müssen die Anleger zahlen, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie über die Funktionsweise und Risiken des Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten sie aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: "Erfahrungsgemäß wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein."

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de 

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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