Arbeitsrecht Köln/ Bonn: Schwarzarbeiter haben laut BGH nun keinen Anspruch mehr

Arbeitsrecht Köln/ Bonn: Schwarzarbeiter haben laut BGH nun keinen Anspruch mehr
11.04.2014279 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schwarzarbeit(er) mit einem Grundsatzurteil in die Schranken verwiesen. Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf Lohn oder Ersatz für ihre Arbeit.

Wer sich mit Schwarzarbeit außerhalb des Gesetzes stellt, kann sich auch nicht auf das Gesetz bei Einforderung des Werklohns berufen, begründete das Gericht seine Entscheidung im Prinzip.

Im nun entschiedenen Fall hatten sich ein Bauträger und eine Elektriker-Firma darauf verständigt, Installationsarbeiten in Reihenhäusern zum Teil schwarz abzurechnen: 13.800 Euro sollten per Rechnung beglichen werden und 5000 Euro unter der Hand, bar. Weil der Bauherr sich dann aber nicht an die Abmachung hielt und nur den offiziellen Teil der Rechnung zahlte, zog die Firma vor Gericht und wollte ihren Schwarzarbeiterlohn von 5000 Euro einklagen. Zwar habe der Elektriker mit seinen Installationen zu einer Wertsteigerung der Immobilien beigetragen. Deren Ersatz könne er aber nicht geltend machen, weil er mit seinen Leistungen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen habe.

Das Gericht änderte damit  seine frühere Rechtsprechung.

Rechtsanwalt Dezernat Arbeitsrecht, Bonn Sekretariat -  0228 9619720

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BGH AZ. VII ZR 241/13