Arbeitsrecht Bonn: ZDF-Mitarbeiterin klagt auf das gleiche Gehalt wie Männer

Arbeitsrecht Bonn: ZDF-Mitarbeiterin klagt auf das gleiche Gehalt wie Männer
06.02.2017326 Mal gelesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Reporterin des ZDF aufgrund einer Ungleichbehandlung bei der Vergütung abgewiesen. Die Reporterin des ZDF-Politmagazins »Frontal 21« hatte geltend gemacht,

sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen.

Die Reporterin ist der Ansicht, das ZDF sei zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung verpflichtet. Das Arbeitsgericht hat den Auskunftsanspruch abgewiesen, weil für ihn eine gesetzliche Grundlage fehle. Auch habe die Klägerin keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden.

Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt würden; weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung seien nicht gegeben. Da eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch ein Entschädigungsanspruch nicht zu.

Das war im Ergebnis viel zu dünn, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann mit dem Rechtsmittel der Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.

RA Sagsöz, Schwerpunkt Arbeitsrecht 0228 -  9619720

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Quelle:
Arbeitsgericht Berlin, 01.02.2017
Aktenzeichen: 56 Ca 5356/15
PM des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 03/17 vom 01.02.2017