Arbeitsrecht Bonn/ Thema Kündigung: Hitlergruß rechtfertigt auch bei türkischen Arbeitnehmern die Kündigung

Arbeitsrecht Bonn/ Thema Kündigung: Hitlergruß rechtfertigt auch bei türkischen Arbeitnehmern die Kündigung
25.10.2016227 Mal gelesen
Der Hitlergruß rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss, so das Arbeitsgericht Hamburg aktuell.

Das gelte umso mehr, wenn der Adressat zusätzlich grob beleidigt werde. Eine türkische Abstammung mache das Vergehen nicht weniger schlimm. (AZ: 12 Ca 348/15). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Streit während einer Betriebsversammlung den Arm zum Hitlergruß erhoben und seinem Gegenüber die Worte

"Du bist ein Heil, Du Nazi!",

entgegengerufen hatte.

Daraufhin kündigte ihm die Arbeitgeberin fristlos.

Der Einwand des Klägers, eine solche Handlung sei von ihm nur beleidigend gemeint gewesen, spielte für die Kammer bei der Urteilsfindung keine Rolle. Das wohl zu Recht.Das Argument, dass der Arbeitnehmer nicht rechtsradikal sein könne, da er türkischer Abstimmung sei, wurde zudem angeführt. Die Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung.

Im Ergebnis hätte das Gericht bei einem Ausländer möglicherweise aber auch eine etwas andere, eine weniger schädlich geneigte Grundmotivation annehmen können. Hier hat das Gericht entsprechendes Ermessen, der Arbeitnehmer hat aber eben "Pech gehabt", mit einer wohl etwas kompromissloseren Haltung (da "FRISTLOS"). 

Rechtsanwalt Sagsöz, Bonn 0228 9619720

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