Wenn ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als jüngeren gewährt, kann die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 S. 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.
AGG §§ 10 S. 1, 2, 3 Nr. 1, 3 II
Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen i.S.v. § 10 S. 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzungsermessen zu.
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Quelle:
BAG, Urteil vom 21.10.2014 -