Arbeitsrecht Bonn/ Köln: Bundesarbeitsgericht - Mehrurlaub für einen 58-Jährigen kann zulässig sein

Arbeitsrecht Bonn/ Köln: Bundesarbeitsgericht - Mehrurlaub für einen 58-Jährigen kann zulässig sein
19.11.2014197 Mal gelesen
Wenn ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als jüngeren gewährt, kann die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 S. 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.

AGG §§ 10 S. 1, 2, 3 Nr. 1, 3 II

Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen i.S.v. § 10 S. 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzungsermessen zu.

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Quelle:

BAG, Urteil vom 21.10.2014 -

9 AZR 956/12